Fälligkeit und Ende der Schonfrist
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
Fr. 10.01.2025 – Fälligkeit1
– Lohnsteuer
– Kirchensteuer
– Solidaritätszuschlag2
– Umsatzsteuer3
Mo 13.01.2025 – Ende der Schonfrist
1 Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.
2 Für den abgelaufenen Monat. Falls vierteljährlich gezahlt wird, für das abgelaufene Kalendervierteljahr bzw. bei jährlicher Zahlung für das vergangene Kalenderjahr.
3 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat. Falls vierteljährlich ohne Dauerfristverlängerung gezahlt wird, für das 4. Kalendervierteljahr 2024.
Übersicht aktuellster NEWS
- Neue Werte in der Sozialversicherung für 20262026 gelten neue Sozialversicherungswerte. Arbeitgeber tragen weiterhin die Hälfte der Beiträge; der maximale steuerfreie Zuschuss zur privaten Krankenversicherung beträgt künftig 508,59 Euro monatlich.
- Gesellschafter-Geschäftsführer: Keine ausdrücklich gestattete PKW-PrivatnutzungOhne ausdrückliche Erlaubnis liegt bei Geschäftsführern keine lohnsteuerpflichtige PKW‑Privatnutzung vor. Dennoch kann bereits gelegentliche verbotswidrige Nutzung eine verdeckte Gewinnausschüttung auslösen.
- Steuerliche Berücksichtigung von durch Dritte bezahlten AufwendungenNur selbst getragene Aufwendungen sind als Werbungskosten abziehbar. Mietzahlungen eines Ehepartners gelten nicht als Drittaufwand des anderen und bleiben steuerlich unberücksichtigt.
- Pauschalabfindungen für Verzicht auf nacheheliche AnprüchePauschale Abfindungen für den Verzicht auf nacheheliche Ansprüche gelten als schenkungsteuerpflichtige Zuwendungen. Da Ansprüche erst nach Scheidung entstehen, fehlt eine anrechenbare Gegenleistung.
- Sachbezugswerte 2026 für Lohnsteuer und SozialversicherungSachbezüge wie Mahlzeiten und Unterkunft bleiben 2026 lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig, sofern keine ausreichenden Zuzahlungen erfolgen. Pauschale Werte und Höchstgrenzen bestimmen die Bewertung.
- Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben zum Jahreswechsel bei Einnahmenüberschussrechnung und ÜberschusseinkünftenRegelmäßig wiederkehrende Zahlungen um den Jahreswechsel sind dem wirtschaftlich zugehörigen Jahr zuzuordnen, wenn sie innerhalb von zehn Tagen fällig und abgeflossen sind.
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im Januar 2026Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Ortsübliche Vermietungszeit bei einer FerienwohnungFerienwohnungen gelten steuerlich als Einkunftsquelle, wenn die ortsübliche Vermietungszeit über 3–5 Jahre nicht erheblich unterschritten wird; andernfalls ist eine Überschussprognose nötig.
- Vorlage von E-Mails im Rahmen von BetriebsprüfungenE-Mails mit steuerlichem Bezug sind sechs Jahre aufzubewahren und bei Prüfungen vorzulegen, private Nachrichten müssen selektiert werden; unverhältnismäßige Anforderungen sind unzulässig.
- Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen EhegattenMietverhältnisse zwischen Ehegatten sind steuerlich anerkannt, sofern sie fremdüblich gestaltet und durchgeführt werden; BFH-Urteil stärkt Anerkennung trotz gemeinsamer Kontobewegungen.




