Fälligkeit und Ende der Schonfrist
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
Mo. 11.05.2 – Fälligkeit1
- Lohnsteuer
- Kirchensteuer
- Solidaritätszuschlag3
- Umsatzsteuer4
Fr 15.05.6 – Ende der Schonfrist
Fr. 15.05. – Fälligkeit1
- Gewerbesteuer
- Grundsteuer5
Mo 18.05. – Ende der Schonfrist
1 Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.
2 Die Fälligkeit verschiebt sich auf den 11.05., weil der 10.05. ein Sonntag ist.
3 Für den abgelaufenen Monat.
4 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat bzw. das 1. Kalendervierteljahr 2026.
5 Vierteljahresbetrag.
6 Die Schonfrist endet am 15.05., weil der 14.05. ein Feiertag (Christi Himmelfahrt) ist.
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