Fälligkeit und Ende der Schonfrist
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
Di 10.9.2024 – Fälligkeit1
Fr 13.9.2024 – Ende der Schonfrist
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag2, Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Umsatzsteuer3
1 Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.
2 Für den abgelaufenen Monat.
3 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat.
Übersicht aktuellster NEWS
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im Juli 2025Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
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- Allgemeine Steuerzahlungstermine im Juni 2025Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Meldepflicht für elektronische RegistrierkassenAb 01.01.2025 dem Finanzamt melden. Es steht eine elektronische Übermittlungsmöglichkeit über das Programm „Elster“ zur Verfügung.
- Keine Sonderabschreibung nach Abriss und NeubauBegünstigt ist daher ausdrücklich nur die Anschaffung oder Herstellung „neuer Wohnungen“ (§ 7b Abs. 1 Satz 1 EStG), ohne vorherigem Abriss der alten Wohnung.