Schenkungsteuer, Erbschaftsteuer

Wie wichtig eine steuerliche Beratung sein kann, wird nirgendwo so deutlich wie beim Thema Schenken und Vererben!
Lassen Sie sich zu Schenkungsteuer (ugs. Schenkungssteuer) und Erbschaftsteuer (ugs. Erbschaftssteuer) beraten.

Vermögen zu Lebzeiten weiter geben spart Steuern!

Vermögen zu Lebzeiten an die nächste Generation weiterzugeben ist für Viele ein hoch emotionales Thema und wird oft tabuisiert. Sich mit dem Lebensende und folglich mit dem eigenen Tod auseinander zu setzen fällt oft schwer, obwohl jedes Leben endlich ist.

Eine sinnvolle und frühzeitige Vermögensnachfolge kann enorme Steuerzahlungen ersparen. Wird das Vermögen erst mit dem Tod an die Lieben vererbt, ist in vielen Fälle eine steuerneutrale Erbschaft nahezu ausgeschlossen. Dabei gibt uns das Erbrecht eine ganze Reihe von Möglichkeiten zu vererben bzw. zu verschenken. In Folge dessen können z.B. Immobilien zivilrechtlich übertragen werden, aber der Schenker behält sich ein Nießbrauchsrecht (wikipedia) zurück. Auf diese Weise können die übertragenen Vermögenswert beschränkt und der Schenker im Alter noch wirtschaftlich versorgt werden. Derartige Regelungen können auf die persönlichen Belange der Beteiligten in der Regel individuell angepasst werden.

Gesetzliche Steuerfreibeträge optimal nutzen !

Vielfach werden Problematiken erst zu spät erkannt. Unsere Gesellschaft befindet sich seit vielen Jahrzehnten im Umbruch. Die klassische Familie, in der die Ehe vom Anfang bis zum Tod hält, ist rar geworden. In den meisten Fällen sind neue Ehepartner sowie leibliche und auch Stiefkindern vorhanden. Gerade hier lassen sich durch gezielte zivilrechtliche Regelungen die gesetzlichen Freibeträge optimal nutzen. Diese sollten idealerweise notariell beurkundet werden, damit es im Nachhinein keine rechtlichen Bedenken unter den Verbliebenen gibt.

Unternehmensweitergaben bis zu einer Millionen Euro steuerfrei

Abschließend sei auch erwähnt, dass gerade eine zeitlich geplante Unternehmensweitergabe an die nächste Generation enorm wichtig ist. Im schlimmsten Fall führt eine ungeplante Übergabe zum Untergang des Unternehmens, wenn die finanziellen Mittel für die Erbschaftsteuer nicht vorhanden sind. Bei eine optimalen Planung sind in vielen Fällen Unternehmensweitergaben bis zu einer Millionen Euro steuerfrei.

„Jeder sollte über seine Vermögensweitergaben führzeitig nachdenken und nicht erst in den letzten Jahren. Alles ist planbar, nur nicht der Tod!“

Fazit