zurück zur Beitragsübersicht

Allgemeine Steuerzahlungstermine im August 2026

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Fälligkeit und Ende der Schonfrist

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Mo 10.08. – Fälligkeit1
Do 13.08. – Ende der Schonfrist

  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer
  • Solidaritätszuschlag2
  • Umsatzsteuer3

Mo4 17.08. – Fälligkeit
Do 20.08. – Ende der Schonfrist

  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuer5

1 Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.
2 Für den abgelaufenen Monat.
3 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat bzw. das 2. Kalendervierteljahr 2026.
4 Die Fälligkeit verschiebt sich auf den 17.08., weil der 15.08. ein Samstag ist.
5 Vierteljahreszahler, ggf. Halbjahres- und Jahreszahler (siehe § 28 Abs. 1 und 2 GrStG).

Übersicht aktuellster NEWS