Für Aufwendungen, die durch haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt entstehen, kommt nach § 35a EStG bis zu bestimmten Höchstbeträgen eine Steuerermäßigung von 20% der (Arbeitslohn-)Kosten in Betracht.14 Die Finanzverwaltung hat in einem aktuellen BMF-Schreiben15 die hierzu ergangene neuere Rechtsprechung umgesetzt. Danach sind Handwerkerleistungen der öffentlichen Hand, …
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14 Vgl. hierzu im Einzelnen Informationsbrief Mai 2021 Nr. 3.
15 BMF-Schreiben vom 01.09.2021 – IV C 8 – S 2296-b/21/10002 (BStBl 2021 I S. 1494).
Übersicht aktuellster NEWS
- Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und HandwerkerleistungenSteuerermäßigung auf Leistungen begrenzt, die im eigenen Haushalt oder bei Pflege- und Betreuungsleistungen im Haushalt des Betreuten erbracht werden.
- Grunderwerbsteuer: Nachträgliche Sonderwünsche beim Erwerb noch zu errichtender GebäudeLeistungen, die auf der unmittelbaren Beauftragung eigener Handwerker beruhen, unterliegen jedoch nicht der Grunderwerbsteuer.
- Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei WeitervermietungBei vorzeitiger Ablösung eines zur Finanzierung eines vermieteten Grundstücks aufgenommenen Darlehens.
- Solidaritätszuschlag nicht verfassungswidrigEine Verpflichtung des Gesetzgebers zur Aufhebung des Solidaritätszuschlags ab dem Jahr 2020 bestand und besteht folglich nicht.
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im Mai 2025Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Besonderes Verlustausgleichsverbot bei Termingeschäften abgeschafftBeide Regelungen sind auf alle am 06.12.2024 noch offenen Veranlagungen nicht mehr anzuwenden.
- Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten DarlehenFür die Berechnung der Schenkungsteuer ist eine Bewertung der vergünstigten Kapitalnutzung nach dem Bewertungsgesetz vorzunehmen.
- Verdienstausfallentschädigung einer Versicherung – Spätere Erstattung der SteuerlastVerdienstausfallentschädigung möglichst brutto ausbezahlen lassen, um durch Zusammenballung der Einkünfte den Vorteil der tarifermäßigten Besteuerung zu nutzen.
- Umsatzsteuer bei Erträgen aus strafbaren HandlungenEs kommt nicht darauf an, ob die Tätigkeit gegen ein gesetzliches Gebot oder Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt.
- Fitnessstudiobeiträge bei Funktionstraining nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigenBei den Mitgliedsbeiträgen handelt es sich um Kosten für vorbeugende bzw. der Gesundheit im Allgemeinen dienende Maßnahmen.