Einkommensteuer-Erklärung
Selbständige, Vermieter, Rentenbezieher oder Arbeitnehmer, die zur Abgabe von Einkommensteuer-Erklärungen verpflichtet sind und diese von einem Berater erstellen lassen, haben ihre Steuererklärungen grundsätzlich spätestens bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres abzugeben. Aufgrund der Corona-Krise ist der Abgabetermin für die Erklärungen des Jahres 2020 auf den 31.05.2022 verschoben worden.
Übersicht Termine und Hinweise zum Jahresende 2021
Download zu folgenden Punkten
- Sonderabschreibungen bei kleinen und mittleren Betrieben
- Degressive Abschreibung
- Geringwertige Wirtschaftsgüter
- Gewillkürtes Betriebsvermögen
- Vorabaufwendungen für 2022
- Sachzuwendungen an Arbeitnehmer
- Freibetrag für Betriebsveranstaltungen
- Haushaltsnahe Dienst-/ Handwerkerleistungen
- Verrechnung von Verlusten aus Aktienverkäufen
- Antrags- und Abgabefristen
- Grundfreibetrag ab 2022
Übersicht aktuellster NEWS
- Vorsteuerabzug aus Heizungsanlage bei Wohnungsvermietung?Die Finanzverwaltung behandelt Lieferung von Wärme, Versorgung mit Wasser und Lieferung von Strom durch den Vermieter als umsatzsteuerliche Nebenleistungen zur Vermietung.
- Prozesskosten bei nachehelichem Unterhalt keine WerbungskostenErst mit dem jedes Jahr vom Verpflichteten neu zu stellenden Antrag auf Sonderausgabenabzug werden die Unterhaltszahlungen beim Empfänger steuerpflichtig.
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im Mai 2024Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Privates Veräußerungsgeschäft nach Teilung eines (Wohn-)GrundstücksSteuerpflicht: Zu beachten ist die Einhaltung der 10-Jahres-Frist zwischen Kauf und Verkauf. Es gibt Ausnahmen …
- Arbeitnehmer-Sparzulage: Erhöhung der Einkommensgrenzen ab 2024Förderungsfähig sind Anlagen in Produktivkapital (z. B. Aktien, Wertpapiere, Investmentfonds- Sparpläne) oder z. B. in Bausparverträgen.
- Darlehen und Zuschüsse zu FortbildungsaufwendungenArbeitnehmer können Aufwendungen für die berufliche Fortbildung als Werbungskosten steuermindernd geltend machen. Aber …
- Kindergeld: Einheitliche Erstausbildung bei Unterbrechung durch FreiwilligendienstIm Rahmen einer weiteren Ausbildung nach Erstausbildung gilt das für ein „steuerliches Kind“, wenn keine Erwerbstätigkeit mit mehr als 20 Stunden in der Woche ausgeübt wird.
- Anpassungen im Steuerrecht aufgrund des MoPeGVerschiedene steuerliche Regelungen, die für die Gesamthand gelten, würden ins Leere laufen. Daher soll steuerlich die Weitergeltung des Gesamthandsprinzips gewährleistet werden.
- Bonuszahlungen von Krankenkassen – Vereinfachungsregelung verlängert(Bonus-)Zahlungen bzw. Beitragsrückerstattung an Mitglieder sind beim Sonderausgabenabzug zu prüfen.
- Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei den VermietungseinkünftenDürfen Vorfälligkeitsentschädigung aufgrund einer vorzeitigen Ablösung des Darlehens ebenso wie die Schuldzinsen als Werbungskosten geltend gemacht werden?