Unternehmer sind verpflichtet, ihren Geschäftspartnern Rechnungen über ihre getätigten Lieferungen und sonstigen Leistungen zu erstellen. Die erforderlichen Rechnungsangaben sind in § 14 Abs. 4 UStG aufgelistet, wobei für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro (brutto) Erleichterungen gelten (siehe § 33 UStDV). Fehlen vorgeschriebene Rechnungsangaben, ist beim Leistungsempfänger der Vorsteuerabzug ausgeschlossen.
In der Praxis bestehen häufig Unsicherheiten bezüglich der Rechnungsanforderung „handelsübliche Bezeichnung“ der gelieferten Gegenstände oder „Art und Umfang“ der erbrachten sonstigen Leistung. Die Finanzverwaltung hat die Anforderung präzisiert und an die neuere Rechtsprechung angepasst.22
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Download …
22 Vgl. BMF-Schreiben vom 01.12.2021 – III C 2 – S 7280-a/19/10002 (BStBl 2021 I S. 2486).
Übersicht aktuellster NEWS
- Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStGSachzuwendungen grundsätzlich steuerpflichtige Einnahmen. Die steuerliche Belastung der Zuwendungsempfänger widerspricht jedoch der Absicht des Zuwendenden.
- Vorsteuerabzug aus Heizungsanlage bei Wohnungsvermietung?Die Finanzverwaltung behandelt Lieferung von Wärme, Versorgung mit Wasser und Lieferung von Strom durch den Vermieter als umsatzsteuerliche Nebenleistungen zur Vermietung.
- Prozesskosten bei nachehelichem Unterhalt keine WerbungskostenErst mit dem jedes Jahr vom Verpflichteten neu zu stellenden Antrag auf Sonderausgabenabzug werden die Unterhaltszahlungen beim Empfänger steuerpflichtig.
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im Mai 2024Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Privates Veräußerungsgeschäft nach Teilung eines (Wohn-)GrundstücksSteuerpflicht: Zu beachten ist die Einhaltung der 10-Jahres-Frist zwischen Kauf und Verkauf. Es gibt Ausnahmen …
- Arbeitnehmer-Sparzulage: Erhöhung der Einkommensgrenzen ab 2024Förderungsfähig sind Anlagen in Produktivkapital (z. B. Aktien, Wertpapiere, Investmentfonds- Sparpläne) oder z. B. in Bausparverträgen.
- Darlehen und Zuschüsse zu FortbildungsaufwendungenArbeitnehmer können Aufwendungen für die berufliche Fortbildung als Werbungskosten steuermindernd geltend machen. Aber …
- Kindergeld: Einheitliche Erstausbildung bei Unterbrechung durch FreiwilligendienstIm Rahmen einer weiteren Ausbildung nach Erstausbildung gilt das für ein „steuerliches Kind“, wenn keine Erwerbstätigkeit mit mehr als 20 Stunden in der Woche ausgeübt wird.
- Anpassungen im Steuerrecht aufgrund des MoPeGVerschiedene steuerliche Regelungen, die für die Gesamthand gelten, würden ins Leere laufen. Daher soll steuerlich die Weitergeltung des Gesamthandsprinzips gewährleistet werden.
- Bonuszahlungen von Krankenkassen – Vereinfachungsregelung verlängert(Bonus-)Zahlungen bzw. Beitragsrückerstattung an Mitglieder sind beim Sonderausgabenabzug zu prüfen.