Mit Ablauf der gesetzlichen Fristen können nach dem 31.12.2021 insbesondere folgende Unterlagen vernichtet werden:
10-jährige Aufbewahrungsfrist:
• Bücher, Journale, Konten usw., in denen die letzte Eintragung 2011 und früher erfolgt ist
• Jahresabschlüsse, Lageberichte, Eröffnungsbilanzen und Inventare, die 2011 oder früher aufgestellt wurden, sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Unterlagen
• Buchungsbelege (z. B. Rechnungen, Bescheide, Zahlungsanweisungen, Kontoaus – züge,18 Lohn- bzw. Gehaltslisten, Reisekos ten – abrechnungen, Bewirtungsbelege) aus dem Jahr 2011
6-jährige Aufbewahrungsfrist:
• Lohnkonten und Unterlagen (Bescheinigungen) zum Lohnkonto mit Eintragungen aus 2015 oder früher19
• Sonstige Dokumente (z. B. Ausfuhr- bzw. Einfuhrunterlagen, Auftragsbücher, Frachtbriefe, abgelaufene Darlehensverträge, Versicherungspolicen) sowie Geschäftsbriefe aus dem Jahr 2015 oder früher
Weitere Informationen über Aufbewahrung von Daten in Papierform oder elektronisch sowie brandaktuelle Themen finden Sie im Download.
17 Siehe dazu BFH-Urteil vom 19.08.2002 VIII R 30/01 (BStBl 2003 II S. 131).
18 Elektronisch übermittelte (digitale) Kontoauszüge sind entsprechend den gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Unveränderbarkeit aufzubewahren. Die alleinige Aufbewahrung entsprechender Papierausdrucke genügt den ge setzlichen Aufbewahrungspflichten nicht. Soweit Konto auszüge bzw. Monatssammelkontoauszüge in Papierform von Kredit – instituten zur Verfügung gestellt werden, ist zu empfehlen, diese weiterhin zu archivieren.
19 Siehe § 41 Abs. 1 Satz 9 EStG.
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- Ratenweise Erfüllung einer Abfindung für PflichtteilsverzichtAbfindungen für einen Pflichtteilsverzicht sind auch bei Ratenzahlung nicht einkommensteuerpflichtig, da sie wie ererbte Vermögensrechte gelten. Sie können jedoch schenkungsteuerpflichtig sein.
- Anscheinsbeweis für die Privatnutzung betrieblicher PKWsEin geldwerter Vorteil entsteht nur, wenn ein Dienstwagen tatsächlich zur privaten Nutzung überlassen wurde; dann greift regelmäßig der Anscheinsbeweis. Bei Gesellschafter‑Geschäftsführern wird private Nutzung hingegen stets vermutet – selbst ohne Vereinbarung oder trotz Nutzungsverbots.
- Private Kapitalerträge in der Einkommensteuer- ErklärungPrivate Kapitalerträge sind meist durch Abgeltungsteuer abgegolten, müssen aber angegeben werden, wenn kein Steuerabzug erfolgte oder eine günstigere Veranlagung möglich ist. Angaben lohnen sich zudem bei Kirchensteuerkorrekturen, Verlustverrechnung oder vorteilhaftem Teileinkünfteverfahren.
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- Anwendung der Regelungen zur neuen AktivrenteDie neue Aktivrente stellt Arbeitslohn aktiv beschäftigter Rentner bis 24.000 € jährlich steuerfrei. Freibetrag gilt zeitanteilig; Werbungskosten sind anteilig zu kürzen.
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im Juni 2026Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und HandwerkerleistungenSteuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen gelten auch für Arbeiten außerhalb des Grundstücks und bei Umzug. Begünstigt werden nur unbar bezahlte, korrekt abgerechnete Leistungen ohne Neubauarbeiten.
- Schenkungsteuer: „Übliche Gelegenheitsgeschenke“ steuerfreiÜbliche Gelegenheitsgeschenke sind nur nach allgemeiner Verkehrsanschauung steuerfrei. Ein Ostergeschenk von 20.000 Euro überschreitet diesen Rahmen und ist schenkungsteuerpflichtig.




