Mitgliedsbeiträge werden grundsätzlich als nicht umsatzsteuerbar behandelt, d. h., sie unterliegen nicht der Umsatzsteuer.25 Andere Zahlungen an den Verein, wie z. B. Startgelder für die Teilnahme an Turnieren, sind dagegen zwar steuerbar, aber nach § 4 Nr. 22 UStG umsatzsteuerfrei, während Einnahmen aus der Vermietung oder dem Verkauf von Sportgeräten grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig sind.26
Bisher wurde davon ausgegangen, dass sich Sportvereine auf das (gegenüber § 4 Nr. 22 UStG weiterreichende) EU-Recht berufen können, wonach bestimmte, in engem Zusammenhang mit Sport und Körperertüchtigung stehende Dienstleistungen, die von Einrichtungen ohne Gewinnstreben an Personen erbracht werden, die Sport oder Körperertüchtigung ausüben, von der Umsatzsteuer befreit werden.27
Der Bundesfinanzhof28 hat nun seine Rechtsprechung geändert und entschieden, dass sich gemeinnützige Sportvereine nicht (mehr) unmittelbar auf die Umsatzsteuerbefreiung nach EU-Recht berufen können, weil mit § 4 Nr. 22 UStG das EU-Recht bereits dem Grunde nach umgesetzt wird.
Das Gericht betont auch, dass die Mitgliedsbeiträge bei Sportvereinen entgegen der derzeitigen Praxis steuerbar seien und die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 UStG nicht für alle Leistungen des Vereins an seine Mitglieder in Betracht käme.
Es bleibt abzuwarten, ob die Finanzverwaltung an ihrer bisherigen Praxis festhält bzw. der Gesetzgeber auf die neue Rechtsprechung reagiert.
Lesen Sie weitere brandaktuelle Themen im Download.
24 Siehe § 3 Nr. 6 GewStG, § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG und §§ 51 bis 68 AO.
25 Vgl. Abschn. 1.4 UStAE.
26 Zur „Kleinunternehmerregelung“ vgl. § 19 UStG.
27 Art. 132 Abs. 1 Buchst. m Mehrwertsteuersystem-Richtlinie; siehe auch BMF-Schreiben vom 04.02.2019 – III C 3 – S 7180/17/10001 (BStBl 2019 I S. 115).
28 BFH-Urteil vom 21.04.2022 V R 48/20 (Nachfolgeentscheidung zum EuGH-Urteil vom 10.12.2020 C-488/18 „Golfclub Schloss Igling“).
Übersicht aktuellster NEWS
- Vorsteuerabzug aus Heizungsanlage bei Wohnungsvermietung?Die Finanzverwaltung behandelt Lieferung von Wärme, Versorgung mit Wasser und Lieferung von Strom durch den Vermieter als umsatzsteuerliche Nebenleistungen zur Vermietung.
- Prozesskosten bei nachehelichem Unterhalt keine WerbungskostenErst mit dem jedes Jahr vom Verpflichteten neu zu stellenden Antrag auf Sonderausgabenabzug werden die Unterhaltszahlungen beim Empfänger steuerpflichtig.
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im Mai 2024Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Privates Veräußerungsgeschäft nach Teilung eines (Wohn-)GrundstücksSteuerpflicht: Zu beachten ist die Einhaltung der 10-Jahres-Frist zwischen Kauf und Verkauf. Es gibt Ausnahmen …
- Arbeitnehmer-Sparzulage: Erhöhung der Einkommensgrenzen ab 2024Förderungsfähig sind Anlagen in Produktivkapital (z. B. Aktien, Wertpapiere, Investmentfonds- Sparpläne) oder z. B. in Bausparverträgen.
- Darlehen und Zuschüsse zu FortbildungsaufwendungenArbeitnehmer können Aufwendungen für die berufliche Fortbildung als Werbungskosten steuermindernd geltend machen. Aber …
- Kindergeld: Einheitliche Erstausbildung bei Unterbrechung durch FreiwilligendienstIm Rahmen einer weiteren Ausbildung nach Erstausbildung gilt das für ein „steuerliches Kind“, wenn keine Erwerbstätigkeit mit mehr als 20 Stunden in der Woche ausgeübt wird.
- Anpassungen im Steuerrecht aufgrund des MoPeGVerschiedene steuerliche Regelungen, die für die Gesamthand gelten, würden ins Leere laufen. Daher soll steuerlich die Weitergeltung des Gesamthandsprinzips gewährleistet werden.
- Bonuszahlungen von Krankenkassen – Vereinfachungsregelung verlängert(Bonus-)Zahlungen bzw. Beitragsrückerstattung an Mitglieder sind beim Sonderausgabenabzug zu prüfen.
- Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei den VermietungseinkünftenDürfen Vorfälligkeitsentschädigung aufgrund einer vorzeitigen Ablösung des Darlehens ebenso wie die Schuldzinsen als Werbungskosten geltend gemacht werden?