Erhalten Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber Sachbezüge (z. B. freie Unterkunft oder Kantinenmahlzeiten), sind diese als geldwerte Vorteile lohnsteuerpflichtig und regelmäßig auch der Sozialversicherung zu unterwerfen.4 Die Höhe der Sachbezüge wird in der Sozialversicherungsentgeltverordnung festgelegt.
Freie Verpflegung/Mahlzeiten
Der Wert für die freie Verpflegung setzt sich zusammen aus den Mahlzeiten Frühstück, Mittagessen und Abendessen. Die Monatsbeträge für 2023 können der folgenden Auflistung entnommen werden:
- 60,- € Frühstück
- 114,- € Mittagessen
- 114,- € Abendessen
- 288 ,- € Vollverpflegung
Der amtliche Sachbezugswert für ein Mittag- oder ein Abendessen beträgt im Jahr 2023 jeweils 3,80 Euro. Eventuelle Zuzahlungen des Arbeitnehmers mindern den Sachbezugswert; bei Zahlungen in Höhe des vollen Sachbezugswerts durch den Arbeitnehmer verbleibt kein steuerund sozialversicherungspflichtiger Betrag.
Weitere Details zu Kantine, Gutscheine für Restaurants, Barzuschüsse, freie Unterkünfte finden Sie im Download.
4 Siehe § 8 Abs. 2 Satz 6 ff. EStG.
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