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Allgemeine Steuerzahlungstermine im Juni 2026

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Fälligkeit und Ende der Schonfrist

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Mi. 10.06. – Fälligkeit1

  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer
  • Solidaritätszuschlag2
  • Einkommensteuer
  • Kirchensteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • Körperschaftsteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • Umsatzsteuer3

Mo 15.06.4 – Ende der Schonfrist

1 Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.
2 Für den abgelaufenen Monat.
3 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat.
4 Die Schonfrist endet am 15.06., weil der 13.06. ein Samstag ist.

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