Was und wie lange müssen Unterlagen aufbewahrt werden?
Krankenkassenbeiträge können als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Beitragsrückerstattungen mindern die abziehbaren Sonderausgaben.19
Werden von der gesetzlichen Krankenkasse z. B. im Rahmen eines Bonusprogramms Kosten für Gesundheitsmaßnahmen (teilweise) erstattet oder pauschale Boni gezahlt, ist zu prüfen, ob insoweit eine Beitragsrückerstattung vorliegt.
Nach Auffassung der Finanzverwaltung20 liegt regelmäßig eine Beitragsrückerstattung vor, soweit sich der Bonus auf aufwandsunabhängige Maßnahmen bzw. ein Verhalten bezieht, wie z. B. Nichtraucherstatus, gesundes Körpergewicht oder gesundheitliche Vorsorgemaßnahmen, die vom Basiskrankenversicherungsschutz umfasst sind.
Unschädlich für den Sonderausgabenabzug ist dagegen, wenn zusätzliche Aufwendungen des Versicherten für konkrete Gesundheitsmaßnahmen (teilweise) erstattet werden, die nicht im regulären Versicherungsumfang enthalten sind bzw. der Förderung gesundheitsbewussten Verhaltens dienen (z. B. professionelle Zahnreinigung, Osteopathie, Alternativmedizin, Mitgliedsbeiträge für einen Sportverein bzw. ein Fitnessstudio).
Für bis zum 31.12.2023 geleistete Zahlungen gilt eine Vereinfachungsregelung. Danach sind Bonuszahlungen bis zur Höhe von 150 Euro jährlich pro versicherte Person steuerlich unbeachtlich, auch wenn die Zahlungen für aufwandsunabhängige Maßnahmen erfolgen. Der übersteigende Betrag mindert den Sonderausgabenabzug, sofern nicht nachgewiesen wird, dass Bonuszahlungen von mehr als 150 Euro auf kostenbasierten Gesundheitsmaßnahmen beruhen.
Die Finanzverwaltung21 hat Regelungen festgelegt, wie noch nicht bestandskräftige Einkommensteuerbescheide geändert werden sollen, in denen Bonuszahlungen von gesetzlichen Krankenkassen ganz oder teilweise zu Unrecht als Beitragsrückerstattung behandelt worden sind. Danach erfolgen Änderungen für die Jahre bis einschließlich 2020 grundsätzlich nur auf Antrag; für die Jahre ab 2017 sind dafür auch entsprechende von den Krankenkassen ausgestellte Bescheinigungen erforderlich.
19 Vgl. BFH-Urteil vom 06.05.2020 X R 16/18 (BStBl 2022 II S. 109).
20 BMF-Schreiben vom 16.12.2021 – IV C 3 – S 2221/20/10012 (BStBl 2022 I S. 155).
21 Vgl. BMF-Schreiben vom 07.10.2022 – IV A 3 – S 0338/19/10006 (BStBl 2022 I S. 1437).
Übersicht aktuellster NEWS
- Prozesskosten bei nachehelichem Unterhalt keine WerbungskostenErst mit dem jedes Jahr vom Verpflichteten neu zu stellenden Antrag auf Sonderausgabenabzug werden die Unterhaltszahlungen beim Empfänger steuerpflichtig.
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im Mai 2024Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Privates Veräußerungsgeschäft nach Teilung eines (Wohn-)GrundstücksSteuerpflicht: Zu beachten ist die Einhaltung der 10-Jahres-Frist zwischen Kauf und Verkauf. Es gibt Ausnahmen …
- Arbeitnehmer-Sparzulage: Erhöhung der Einkommensgrenzen ab 2024Förderungsfähig sind Anlagen in Produktivkapital (z. B. Aktien, Wertpapiere, Investmentfonds- Sparpläne) oder z. B. in Bausparverträgen.
- Darlehen und Zuschüsse zu FortbildungsaufwendungenArbeitnehmer können Aufwendungen für die berufliche Fortbildung als Werbungskosten steuermindernd geltend machen. Aber …
- Kindergeld: Einheitliche Erstausbildung bei Unterbrechung durch FreiwilligendienstIm Rahmen einer weiteren Ausbildung nach Erstausbildung gilt das für ein „steuerliches Kind“, wenn keine Erwerbstätigkeit mit mehr als 20 Stunden in der Woche ausgeübt wird.
- Anpassungen im Steuerrecht aufgrund des MoPeGVerschiedene steuerliche Regelungen, die für die Gesamthand gelten, würden ins Leere laufen. Daher soll steuerlich die Weitergeltung des Gesamthandsprinzips gewährleistet werden.
- Bonuszahlungen von Krankenkassen – Vereinfachungsregelung verlängert(Bonus-)Zahlungen bzw. Beitragsrückerstattung an Mitglieder sind beim Sonderausgabenabzug zu prüfen.
- Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei den VermietungseinkünftenDürfen Vorfälligkeitsentschädigung aufgrund einer vorzeitigen Ablösung des Darlehens ebenso wie die Schuldzinsen als Werbungskosten geltend gemacht werden?
- Privates Veräußerungsgeschäft: Keine Steuerbefreiung bei Nutzung durch ElternteilAnschaffung und Veräußerung innerhalb von 10 Jahren einkommensteuerfrei, wenn ausschließlich für eigene Wohnzwecke genutzt.