Zur finanziellen Entlastung der privaten Haushalte von den infolge des Ukraine-Krieges stark gestiegenen Energiekosten hatte der Bund u. a. die Kosten für den Abschlag Dezember 2022 für Gas- und Wärmelieferungen übernommen.7 Dabei handelte es sich um eine einmalige Zahlung, um den Zeitraum bis zum Inkrafttreten der Gas- Wärmepreisbremse8 ab März 2023 (mit rückwirkender Geltung ab Januar 2023) zu überbrücken.
Um den sozialen Ausgleich sicherzustellen, hatte der Gesetzgeber die Versteuerung dieser Entlastungszahlung für Privatpersonen vorgesehen.9 Nach einer aktuellen Gesetzesänderung entfällt diese Besteuerung der Dezemberhilfe 2022 nunmehr ersatzlos.10
7 Vgl. Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) vom 15.11.2022 (BGBl 2022 I S. 2051 ff.).
8 Vgl. Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) vom 20.12.2022 (BGBl 2022 I S. 2894).
9 Siehe §§ 123 bis 126 EStG sowie Informationsbrief Februar 2023 Nr. 8.
10 Vgl. Art. 19 i. V. m. Art. 36 Abs. 2 Kreditzweitmarktförderungsgesetz (BGBl 2023 I Nr. 411).
Übersicht aktuellster NEWS
- Wachstumschancengesetz verabschiedetIm Beitrag die wichtigsten Änderungen, die überwiegend ab 2024 anzuwenden sind.
- Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten GebäudenVorsteuerbeträge sind den jeweiligen Umsätzen zuzuordnen. Ist eine direkte Zuordnung nicht möglich (z. B. bei einer Dachreparatur), sind die Vorsteuerbeträge aufzuteilen.
- Private Kapitalerträge in der Einkommensteuer- ErklärungDie Besteuerung von privaten Kapitalerträgen ist grundsätzlich durch einen Kapitalertragsteuerabzug in Höhe von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer(15) abgegolten.
- Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStGSachzuwendungen grundsätzlich steuerpflichtige Einnahmen. Die steuerliche Belastung der Zuwendungsempfänger widerspricht jedoch der Absicht des Zuwendenden.
- Vorsteuerabzug aus Heizungsanlage bei Wohnungsvermietung?Die Finanzverwaltung behandelt Lieferung von Wärme, Versorgung mit Wasser und Lieferung von Strom durch den Vermieter als umsatzsteuerliche Nebenleistungen zur Vermietung.
- Prozesskosten bei nachehelichem Unterhalt keine WerbungskostenErst mit dem jedes Jahr vom Verpflichteten neu zu stellenden Antrag auf Sonderausgabenabzug werden die Unterhaltszahlungen beim Empfänger steuerpflichtig.
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im Mai 2024Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Privates Veräußerungsgeschäft nach Teilung eines (Wohn-)GrundstücksSteuerpflicht: Zu beachten ist die Einhaltung der 10-Jahres-Frist zwischen Kauf und Verkauf. Es gibt Ausnahmen …
- Arbeitnehmer-Sparzulage: Erhöhung der Einkommensgrenzen ab 2024Förderungsfähig sind Anlagen in Produktivkapital (z. B. Aktien, Wertpapiere, Investmentfonds- Sparpläne) oder z. B. in Bausparverträgen.
- Darlehen und Zuschüsse zu FortbildungsaufwendungenArbeitnehmer können Aufwendungen für die berufliche Fortbildung als Werbungskosten steuermindernd geltend machen. Aber …