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Abgabetermine und Hinweise zum Jahresende 2021

Einkommensteuer-Erklärung, Freibetrag für Betriebsveranstaltungen, Haushaltsnahe Dienst-/ Handwerkerleistungen, Verrechnung von Verlusten aus Aktienverkäufen, Antrags- und Abgabefristen, Grundfreibetrag ab 2022

Einkommensteuer-Erklärung

Selbständige, Vermieter, Rentenbezieher oder Arbeitnehmer, die zur Abgabe von Einkommensteuer-Erklärungen verpflichtet sind und diese von einem Berater erstellen lassen, haben ihre Steuererklärungen grundsätzlich spätestens bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres abzugeben. Aufgrund der Corona-Krise ist der Abgabetermin für die Erklärungen des Jahres 2020 auf den 31.05.2022 verschoben worden.

Übersicht Termine und Hinweise zum Jahresende 2021

Download zu folgenden Punkten

  • Sonderabschreibungen bei kleinen und mittleren Betrieben
  • Degressive Abschreibung
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter
  • Gewillkürtes Betriebsvermögen
  • Vorabaufwendungen für 2022
  • Sachzuwendungen an Arbeitnehmer
  • Freibetrag für Betriebsveranstaltungen
  • Haushaltsnahe Dienst-/ Handwerkerleistungen
  • Verrechnung von Verlusten aus Aktienverkäufen
  • Antrags- und Abgabefristen
  • Grundfreibetrag ab 2022

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