Fälligkeit und Ende der Schonfrist
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
Mo 12.8.20242 – Fälligkeit1
Do 15.8.20245 – Ende der Schonfrist
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Umsatzsteuer4, Solidaritätszuschlag3
Do 15.8.20245 – Fälligkeit1
Mo 19.8.20247 – Ende der Schonfrist
Gewerbesteuer, Grundsteuer6
1 Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.
2 Die Fälligkeit verschiebt sich auf den 12.08., weil der 10.08. ein Samstag ist.
3 Für den abgelaufenen Monat.
4 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat bzw. das 2. Kalendervierteljahr 2024.
5 Dort, wo der 15.08. ein regionaler Feiertag (Mariä Himmelfahrt) ist, verschiebt sich die Fälligkeit auf den 16.08. bzw. das Ende der Schonfrist auf den 16.08.
6 Vierteljahreszahler, ggf. Halbjahres- und Jahreszahler (siehe § 28 Abs. 1 und 2 GrStG).
7 Die Schonfrist endet am 19.08., weil der 18.08. ein Sonntag ist.
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