Einkünfte aus Kapitalvermögen werden grundsätzlich mit dem Abgeltungsteuersatz von in der Regel 25 % besteuert; die Steuer wird regelmäßig als Kapitalertragsteuer bereits bei Auszahlung der Kapitalerträge abgezogen. Die Steuerpflicht der Einkünfte ist damit abgegolten. Da andere Einkünfte dem unter Umständen höheren persönlichen Steuersatz unterliegen, sah ein Finanzgericht in dieser Besteuerung einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz und legte die Frage, ob die Abgeltungsteuer verfassungswidrig ist, dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor.5 Dieser Vorlagenbeschluss wurde nun aufgehoben, weil sich das zugrundeliegende Finanzgerichtsverfahren erledigt hatte. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist in dieser Frage daher insoweit nicht mehr zu erwarten.
Lesen Sie weitere brandaktuelle Themen im Download.
5 Vorlagebeschluss des FG Niedersachsen vom 18.03.2022 7 K 120/21; Az. des BVerfG: 2 BvL 6/22. Vgl. dazu Informationsbrief Juli 2022 Nr. 2.
Übersicht aktuellster NEWS
- Besonderes Verlustausgleichsverbot bei Termingeschäften abgeschafftBeide Regelungen sind auf alle am 06.12.2024 noch offenen Veranlagungen nicht mehr anzuwenden.
- Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten DarlehenFür die Berechnung der Schenkungsteuer ist eine Bewertung der vergünstigten Kapitalnutzung nach dem Bewertungsgesetz vorzunehmen.
- Verdienstausfallentschädigung einer Versicherung – Spätere Erstattung der SteuerlastVerdienstausfallentschädigung möglichst brutto ausbezahlen lassen, um durch Zusammenballung der Einkünfte den Vorteil der tarifermäßigten Besteuerung zu nutzen.
- Umsatzsteuer bei Erträgen aus strafbaren HandlungenEs kommt nicht darauf an, ob die Tätigkeit gegen ein gesetzliches Gebot oder Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt.
- Fitnessstudiobeiträge bei Funktionstraining nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigenBei den Mitgliedsbeiträgen handelt es sich um Kosten für vorbeugende bzw. der Gesundheit im Allgemeinen dienende Maßnahmen.
- Veräußerung von Nachlassvermögen nach Erwerb von Anteilen an einer ErbengemeinschaftAnschaffung oder Veräußerung einer Beteiligung an Gesamthandsgemeinschaft gilt als Anschaffung oder Veräußerung der anteiligen Wirtschaftsgüter.
- Keine Besteuerung einer Abfindung an weichenden WohnungsmieterVorzeitige Aufgabe der Rechte (Besitzrecht, Mieterschutz) aus dem Mietvertrag als nicht steuerbare Entschädigung im Bereich der Vermögensumschichtung.
- Freibetrag für Bonuszahlungen von KrankenkassenZu prüfen ist, ob eine Beitragsrückerstattung vorliegt oder ob Kosten für Gesundheitsmaßnahmen erstattet werden.
- Zeitpunkt des Werbungskostenabzugs bei Zahlung in die ErhaltungsrücklageAls Werbungskosten abzugsfähig, erst mit der tatsächlichen Verwendung der Mittel.
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im April 2025Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.