Auf Veranlassung des Bundesrates sollen bestimmte Regelungen im Entwurf zum Jahressteuergesetz 202218 geändert werden.19
- Die Jahrespauschale für anerkannte häusliche Arbeitszimmer soll ab 2023 in eine monatsbezogene Arbeitszimmerpauschale in Höhe von 1.248 Euro jährlich umgewandelt werden. Die Pauschale soll für ein Arbeitszimmer insgesamt gelten; nutzen z. B. beide Ehepartner das Arbeitszimmer, können beide zusammen (nur) maximal eine Arbeitszimmerpauschale geltend machen.
- Die Grenze über die Behandlung von sofort abzugsfähigen geringwertigen Wirtschaftsgütern soll ab 2023 von 800 Euro auf 1.000 Euro angehoben werden. Die Sammelposten- Regelung wird abgeschafft; sie gilt nur noch für Sammelposten weiter, die am 31.12.2022 vorhanden sind.
- Eine Rechnungsabgrenzung für Zwecke der zutreffenden wirtschaftlichen Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen in der Steuerbilanz muss nicht mehr vorgenommen werden, wenn die jeweilige Ausgabe oder Einnahme nicht die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (800 Euro bzw. ab 2023 1.000 Euro) übersteigt. Dies soll bereits für Wirtschaftsjahre gelten, die nach dem 31.12.2021 enden.
18 Vgl. dazu auch Informationsbrief November 2022 Nr. 1.
19 Siehe Bundesrats-Drucksache 457/22 (B).
Übersicht aktuellster NEWS
- Unterhaltsaufwendungen: Anrechnung von Ausbildungshilfen und negativen EinkünftenEinem Unterhaltsberechtigten gleichgestellt sind Personen, bei denen öffentliche Mittel wegen Unterhaltsleistungen gekürzt werden.
- Taxi kein „öffentliches“ VerkehrsmittelNach aktueller Auffassung des Gerichts (9) ist dies seit Einführung der verkehrsmittelunabhängigen Entfernungspauschale jedoch nicht mehr zulässig.
- Steuerliche Änderungen zum Arbeitszimmer ab 01.01.2023Ab 2023 kann in diesen Fällen ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten eine Jahrespauschale in Höhe von 1.260 Euro geltend gemacht werden;
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im Februar 2023Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Neue Werte in der Sozialversicherung für 2023Für 2023 gilt danach ein höchstmöglicher Zuschuss für die private Krankenversicherung des Arbeitnehmers von (50% von 807,98 Euro =) 403,99 Euro monatlich. (33)
- Unterhaltsleistungen an ehemalige LebensgefährtinBegünstigt sind neben geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehepartnern und solchen, deren Ehe für nichtig erklärt oder aufgehoben wurde, auch Lebenspartnerschaften im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, nicht aber sonstige Lebenspartner.
- Gewerbliche Tätigkeit einer im Übrigen freiberuflichen oder vermögensverwaltenden PersonengesellschaftBei einer freiberuflich tätigen oder ausschließlich vermögensverwaltenden Personengesellschaft besteht allerdings die Gefahr, dass die gesamten Einkünfte als solche aus Gewerbebetrieb umqualifiziert werden …
- Inflationsausgleichsgesetz: Änderungen für die Jahre 2022, 2023 und 2024Es werden Kindergeld, Kinderfreibetrag und Grundfreibetrag angehoben sowie der Einkommensteuertarif zum Ausgleich der „kalten Progression“ angepasst
- Sanierungsaufwendungen nach Entnahme einer WohnungLesen Sie z. B. wann Sanierungsaufwendungen als anschaffungsnahe Herstellungskosten zu behandeln sind, obwohl sie eigentlich Erhaltungsaufwendungen wären.
- Sachbezugswerte 2023 für Lohnsteuer und SozialversicherungSachbezüge (z. B. freie Unterkunft oder Kantinenmahlzeiten) sind als geldwerte Vorteile lohnsteuerpflichtig und regelmäßig auch der Sozialversicherung zu unterwerfen.