Auf Veranlassung des Bundesrates sollen bestimmte Regelungen im Entwurf zum Jahressteuergesetz 202218 geändert werden.19
- Die Jahrespauschale für anerkannte häusliche Arbeitszimmer soll ab 2023 in eine monatsbezogene Arbeitszimmerpauschale in Höhe von 1.248 Euro jährlich umgewandelt werden. Die Pauschale soll für ein Arbeitszimmer insgesamt gelten; nutzen z. B. beide Ehepartner das Arbeitszimmer, können beide zusammen (nur) maximal eine Arbeitszimmerpauschale geltend machen.
- Die Grenze über die Behandlung von sofort abzugsfähigen geringwertigen Wirtschaftsgütern soll ab 2023 von 800 Euro auf 1.000 Euro angehoben werden. Die Sammelposten- Regelung wird abgeschafft; sie gilt nur noch für Sammelposten weiter, die am 31.12.2022 vorhanden sind.
- Eine Rechnungsabgrenzung für Zwecke der zutreffenden wirtschaftlichen Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen in der Steuerbilanz muss nicht mehr vorgenommen werden, wenn die jeweilige Ausgabe oder Einnahme nicht die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (800 Euro bzw. ab 2023 1.000 Euro) übersteigt. Dies soll bereits für Wirtschaftsjahre gelten, die nach dem 31.12.2021 enden.
18 Vgl. dazu auch Informationsbrief November 2022 Nr. 1.
19 Siehe Bundesrats-Drucksache 457/22 (B).
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- Vorsteuerabzug: Zeitpunkt bei RechnungsberichtigungFehlerhafte Rechnungen können berichtigt werden. Ob der Vorsteuerabzug rückwirkend möglich ist, hängt vom Inhalt der ursprünglichen Rechnung ab.
- Dienstleistungs- und Handwerkerrechnungen bis Jahresende bezahlenSteuerermäßigungen für Haushalts- und Handwerkerleistungen setzen Rechnung und unbare Zahlung voraus. Entscheidend ist der Zahlungszeitpunkt.
- Bundesverfassungsgericht: Verhandlung zur Verfassungsmäßigkeit der ErbschaftsteuerDas Bundesverfassungsgericht prüft die steuerliche Begünstigung betrieblichen Vermögens. Im Fokus steht die Gleichbehandlung gegenüber Privatvermögen.
- Gesetzliche Regelung zur Kassenpflicht geplantFür viele Selbständige soll ab 2028 eine elektronische Kasse verpflichtend werden. Offene Ladenkassen könnten dann weitgehend entfallen.
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- Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags 2023Das Finanzgericht hält den Grundfreibetrag 2023 für verfassungsgemäß. Eine abschließende Klärung durch den Bundesfinanzhof steht noch aus.
- Betriebsstätte bei einem Selbständigen als Ziel von Fahrten von der WohnungFür Selbständige ist die dauerhafte betriebliche Einrichtung steuerlich besonders relevant. Fahrten dorthin unterliegen speziellen Pauschalregelungen.
- Kein Übergang des Sonderausgabenabzugs für Baudenkmäler etc. nach § 10f EStG auf ErbenDer Sonderausgabenabzug für Baudenkmäler und Sanierungsobjekte ist personenbezogen. Er geht grundsätzlich nicht auf Erben über.
- Aufwendungen für Renovierung im Zusammenhang mit Veräußerung keine WerbungskostenVertraglich zugesagte Renovierungen vor einer Immobilienveräußerung zählen zu Veräußerungskosten. Ein Werbungskostenabzug bei Vermietungseinkünften scheidet aus.




