Fälligkeit und Ende der Schonfrist
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
Fälligkeit1 Mi 10.08.2022
Ende der Schonfrist 15.08.20224
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag2, Umsatzsteuer3
Fälligkeit1 Mo 15.08.20224
Ende der Schonfrist 14.07.2022
Gewerbesteuer, Grundsteuer5
1 Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.
2 Für den abgelaufenen Monat.
3 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat bzw. das 2. Kalendervierteljahr 2022.
4 Dort, wo der 15.08. ein regionaler Feiertag (Mariä Himmelfahrt) ist, verschieben sich die genannten Termine um einen Tag.
5 Vierteljahreszahler, ggf. Halbjahres- und Jahreszahler (siehe § 28
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