Fälligkeit und Ende der Schonfrist
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
Fälligkeit1 Do 10.8.2023
Ende der Schonfrist 14.8.20236
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag2, Umsatzsteuer3
Fälligkeit Di 15.8.20234
Ende der Schonfrist 18.8.20234
Gewerbesteuer, Grundsteuer5
1 Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.
2 Für den abgelaufenen Monat.
3 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat bzw. das 2. Kalendervierteljahr 2023.
4 Dort, wo der 15.08. ein regionaler Feiertag (Mariä Himmelfahrt) ist, verschieben sich die Fälligkeit auf den 16.08. und das Ende der Schonfrist auf den 21.08.
5 Vierteljahreszahler, ggf. Halbjahres- und Jahreszahler (siehe § 28 Abs. 1 und 2 GrStG).
6 Das Ende der Schonfrist verschiebt sich auf den 14.08., weil der 13.08. ein Sonntag ist.
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