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Allgemeine Steuerzahlungstermine im August 2025

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Fälligkeit und Ende der Schonfrist

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Mo. 11.08.2 – Fälligkeit1
– Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag3, Umsatzsteuer4
Do 14.08. – Ende der Schonfrist

Fr. 15.08.5 – Fälligkeit
– Gewerbesteuer, Grundsteuer6
Mo 18.08.5 – Ende der Schonfrist

1 Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.
2 Die Fälligkeit verschiebt sich auf den 11.08., weil der 10.08. ein Sonntag ist.
3 Für den abgelaufenen Monat.
4 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat bzw. das 2. Kalendervierteljahr 2025.
5 Dort, wo der 15.08. ein regionaler Feiertag (Mariä Himmelfahrt) ist, verschiebt sich die Fälligkeit auf den 18.08. bzw. das Ende der Schonfrist auf den 21.08.
6 Vierteljahreszahler, ggf. Halbjahres- und Jahreszahler (siehe § 28 Abs. 1 und 2 GrStG).

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