Fälligkeit und Ende der Schonfrist
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
Fälligkeit1 Fr 10.02.2023
Ende der Schonfrist 13.02.2023
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag2 Umsatzsteuer3
Fälligkeit1 Mi 15.02.20235
Ende der Schonfrist 20.02.20235
Gewerbesteuer, Grundsteuer4
1 Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.
2 Für den abgelaufenen Monat.
3 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat bzw. das 4. Kalendervierteljahr 2022. Zur Sondervorauszahlung siehe Nr. 10 in diesem Informationsbrief.
4 Vierteljahresbetrag; ggf. Halbjahresbetrag, wenn der Jahresbetrag 30 e nicht übersteigt und wenn die Gemeinde Halbjahreszahlung angeordnet hat (§ 28 Abs. 2 Nr. 2 GrStG).
5 Das Ende der Schonfrist verschiebt sich auf den 20.02., weil der 18.02. ein Samstag ist.
Übersicht aktuellster NEWS
- Vorsteuerabzug: Zeitpunkt bei RechnungsberichtigungFehlerhafte Rechnungen können berichtigt werden. Ob der Vorsteuerabzug rückwirkend möglich ist, hängt vom Inhalt der ursprünglichen Rechnung ab.
- Dienstleistungs- und Handwerkerrechnungen bis Jahresende bezahlenSteuerermäßigungen für Haushalts- und Handwerkerleistungen setzen Rechnung und unbare Zahlung voraus. Entscheidend ist der Zahlungszeitpunkt.
- Bundesverfassungsgericht: Verhandlung zur Verfassungsmäßigkeit der ErbschaftsteuerDas Bundesverfassungsgericht prüft die steuerliche Begünstigung betrieblichen Vermögens. Im Fokus steht die Gleichbehandlung gegenüber Privatvermögen.
- Gesetzliche Regelung zur Kassenpflicht geplantFür viele Selbständige soll ab 2028 eine elektronische Kasse verpflichtend werden. Offene Ladenkassen könnten dann weitgehend entfallen.
- Verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe der Aussetzungszinsen vor 2019Die Verfassungsmäßigkeit der Aussetzungszinsen von 0,5 % monatlich für Zeiträume vor 2019 wird gerichtlich hinterfragt. Eine höchstrichterliche Entscheidung steht aus.
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im Oktober 2026Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags 2023Das Finanzgericht hält den Grundfreibetrag 2023 für verfassungsgemäß. Eine abschließende Klärung durch den Bundesfinanzhof steht noch aus.
- Betriebsstätte bei einem Selbständigen als Ziel von Fahrten von der WohnungFür Selbständige ist die dauerhafte betriebliche Einrichtung steuerlich besonders relevant. Fahrten dorthin unterliegen speziellen Pauschalregelungen.
- Kein Übergang des Sonderausgabenabzugs für Baudenkmäler etc. nach § 10f EStG auf ErbenDer Sonderausgabenabzug für Baudenkmäler und Sanierungsobjekte ist personenbezogen. Er geht grundsätzlich nicht auf Erben über.
- Aufwendungen für Renovierung im Zusammenhang mit Veräußerung keine WerbungskostenVertraglich zugesagte Renovierungen vor einer Immobilienveräußerung zählen zu Veräußerungskosten. Ein Werbungskostenabzug bei Vermietungseinkünften scheidet aus.




