Fälligkeit und Ende der Schonfrist
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
Fälligkeit1 Fr 10.02.2023
Ende der Schonfrist 13.02.2023
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag2 Umsatzsteuer3
Fälligkeit1 Mi 15.02.20235
Ende der Schonfrist 20.02.20235
Gewerbesteuer, Grundsteuer4
1 Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.
2 Für den abgelaufenen Monat.
3 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat bzw. das 4. Kalendervierteljahr 2022. Zur Sondervorauszahlung siehe Nr. 10 in diesem Informationsbrief.
4 Vierteljahresbetrag; ggf. Halbjahresbetrag, wenn der Jahresbetrag 30 e nicht übersteigt und wenn die Gemeinde Halbjahreszahlung angeordnet hat (§ 28 Abs. 2 Nr. 2 GrStG).
5 Das Ende der Schonfrist verschiebt sich auf den 20.02., weil der 18.02. ein Samstag ist.
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