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Allgemeine Steuerzahlungstermine im Februar 2026

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Fälligkeit und Ende der Schonfrist

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Di. 10.02. – Fälligkeit1

  • Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag2
  • Umsatzsteuer3

Mo 13.02. – Ende der Schonfrist

  • Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag2
  • Umsatzsteuer3

Mo. 16.02.4 – Fälligkeit1

  • Gewerbesteuer, Grundsteuer5

Mo 13.02. – Ende der Schonfrist

  • Gewerbesteuer, Grundsteuer5

1 Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.
2 Für den abgelaufenen Monat.
3 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat bzw. das 4. Kalendervierteljahr 2025. Zur Sondervorauszahlung siehe Nr. 3 in diesem Informationsbrief.
4 Die Fälligkeit verschiebt sich auf den 16.02., weil der 15.02. ein Sonntag ist.
5 Vierteljahresbetrag; ggf. Halbjahresbetrag, wenn der Jahresbetrag 30 e nicht übersteigt und wenn die Gemeinde Halbjahreszahlung angeordnet hat (§ 28 Abs. 2 Nr. 2 GrStG).

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