Fälligkeit und Ende der Schonfrist
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
Fälligkeit1 Fr 3.7.20232
Ende der Schonfrist 6.7.2023
Grundsteuer (Jahresbetrag)3
Fälligkeit Mo 10.7.2023
Ende der Schonfrist 13.7.2023
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag4, Umsatzsteuer5
1 Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.
2 Die Fälligkeit verschiebt sich auf den 03.07., weil der 01.07. ein Samstag ist.
3 Bei Antragstellung bis zum 30.09.2022 (siehe § 28 Abs. 3 GrStG).
4 Für den abgelaufenen Monat. Falls vierteljährlich gezahlt wird, für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
5 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat. Falls vierteljährlich ohne Dauerfristverlängerung gezahlt wird, für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
Übersicht aktuellster NEWS
- Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei Vereinbarung eines VorbehaltsnießbrauchsHöchstmögliche Steuerermäßigung von 40.000 Euro möglich. Für ein Objekt können somit insgesamt Aufwendungen von bis zu 200.000 Euro berücksichtigt werden (vgl. § 35c EStG).
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im Oktober 2023Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Entwurf eines WachstumschancengesetzesInvestitionsprämie Forschungszulage Buchführungspflicht Geschenke geringwertige Wirtschaftsgüter Betriebsveranstaltungen …
- Einkommensteuerbefreiung für PhotovoltaikanlagenBei einem Ehepaar kann jeder Ehepartner die Steuerbefreiung für eine jeweils eigenständige 30 kW-Photovoltaikanlage auf dem gemeinsamen Einfamilienhaus erhalten (also zusammen für 60 kW).
- Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus EU-MitgliedstaatenDas Vergütungsverfahren ist grundsätzlich für Unternehmer vorgesehen, die in dem Staat, in dem die Erstattung beantragt wird, keine steuerpflichtigen Umsätze erzielen, …
- Gewinne aus (Online-)Pokerspielen als gewerbliche EinkünftePoker wäre als Mischung aus Glücks- und Geschicklichkeitsspiel einzustufen und daher gewerbliche Einkünfte vorliegen können, wenn es sich um eine nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht handelt.
- Kinderbetreuungskosten nur bei Haushaltszugehörigkeit des KindesWerden die Eltern nicht zusammenveranlagt, erhält jeder Elternteil grundsätzlich die Hälfte der Freibeträge, unabhängig davon, bei welchem Elternteil das Kind lebt.
- Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen durch MieterFür die Begünstigung reicht nach Auffassung des Gerichts aus, dass die haushaltsnahen Dienstleistungen dem Mieter „zugute“ kommen.
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im September 2023Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Pensionszahlungen neben laufendem GeschäftsführergehaltEine Fortführung der Tätigkeit bei gleichzeitigem Bezug von Pensionszahlungen aus betrieblichen Mitteln (Direktzusage) kann bei Kapitalgesellschaften eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) auslösen, …