Fälligkeit und Ende der Schonfrist
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
Fälligkeit1 Fr 3.7.20232
Ende der Schonfrist 6.7.2023
Grundsteuer (Jahresbetrag)3
Fälligkeit Mo 10.7.2023
Ende der Schonfrist 13.7.2023
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag4, Umsatzsteuer5
1 Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.
2 Die Fälligkeit verschiebt sich auf den 03.07., weil der 01.07. ein Samstag ist.
3 Bei Antragstellung bis zum 30.09.2022 (siehe § 28 Abs. 3 GrStG).
4 Für den abgelaufenen Monat. Falls vierteljährlich gezahlt wird, für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
5 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat. Falls vierteljährlich ohne Dauerfristverlängerung gezahlt wird, für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
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