zurück zur Beitragsübersicht

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Juli 2025

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Fälligkeit und Ende der Schonfrist

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Di. 01.07 – Fälligkeit1
– Grundsteuer (Jahresbetrag)2
Fr 04.07. – Ende der Schonfrist

Do. 10.07 – Fälligkeit1
– Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag3
– Umsatzsteuer4
Mo 14.07. – Ende der Schonfrist5

1 Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.
2 Bei Antragstellung bis zum 30.09.2024 (siehe § 28 Abs. 3 GrStG).
3 Für den abgelaufenen Monat. Falls vierteljährlich gezahlt wird, für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
4 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat. Falls vierteljährlich ohne Dauerfristverlängerung gezahlt wird, für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
5 Die Schonfrist endet am 14.07., weil der 13.07. ein Sonntag ist.

Übersicht aktuellster NEWS