Fälligkeit und Ende der Schonfrist
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
Fälligkeit1 Mo 12.06.20232
Ende der Schonfrist 15.05.2023
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag3
Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag
Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag
Umsatzsteuer4
1 Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.
2 Die Fälligkeit verschiebt sich auf den 12.06., weil der 10.06. ein Samstag ist.
3 Für den abgelaufenen Monat.
4 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat.
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