Fälligkeit und Ende der Schonfrist
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
Fälligkeit1 Mi 10.05.20235
Ende der Schonfrist 15.05.20235
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag2, Umsatzsteuer3
Fälligkeit1 Mo 15.05.20236
Ende der Schonfrist 19.05.20236
Gewerbesteuer, Grundsteuer4
1 Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.
2 Für den abgelaufenen Monat.
3 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat bzw. das 1. Kalendervierteljahr 2023.
4 Vierteljahresbetrag.
5 Das Ende der Schonfrist verschiebt sich auf den 15.05., weil der 13.05. ein Samstag ist.
6 Das Ende der Schonfrist verschiebt sich auf den 19.05., weil der 18.05. ein Feiertag (Christi Himmelfahrt) ist.
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