Fälligkeit und Ende der Schonfrist
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
Fälligkeit1 Mi 10.05.20235
Ende der Schonfrist 15.05.20235
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag2, Umsatzsteuer3
Fälligkeit1 Mo 15.05.20236
Ende der Schonfrist 19.05.20236
Gewerbesteuer, Grundsteuer4
1 Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.
2 Für den abgelaufenen Monat.
3 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat bzw. das 1. Kalendervierteljahr 2023.
4 Vierteljahresbetrag.
5 Das Ende der Schonfrist verschiebt sich auf den 15.05., weil der 13.05. ein Samstag ist.
6 Das Ende der Schonfrist verschiebt sich auf den 19.05., weil der 18.05. ein Feiertag (Christi Himmelfahrt) ist.
Übersicht aktuellster NEWS
- Privates Veräußerungsgeschäft: ArbeitszimmerBeim Verkauf einer Wohnung außerhalb der Spekulationsfrist bleibt ein zuvor entnommenes häusliches Arbeitszimmer steuerfrei, da es kein eigenständiges Wirtschaftsgut mit eigener Spekulationsfrist ist.
- Kapitalleistungen aus einer betrieblichen AltersversorgungKapitalleistungen aus betrieblicher Altersversorgung sind voll steuerpflichtig, da ein frei wählbares Kapitalwahlrecht keine außerordentlichen Einkünfte darstellt und die Fünftel‑Regelung ausschließt.
- Aufzeichnungspflichten für ein häusliches ArbeitszimmerNur bei zeitnahen, getrennten Aufzeichnungen der tatsächlichen Kosten können Aufwendungen fürs häusliche Arbeitszimmer abgezogen werden, sonst gilt nur die 1.260‑Euro‑Pauschale.
- Erlass von Säumniszuschlägen für „pünktliche“ SteuerzahlerSäumniszuschläge entstehen bei verspäteter Steuerzahlung, trotz 3‑tägiger Schonfrist. Ein Erlass ist möglich, wenn ein Versehen vorliegt und der Steuerzahler sonst zuverlässig zahlt.
- Erbschaftsteuer: Rechtsanwaltskosten bei ErbauseinandersetzungAnwaltskosten für die eigentliche Erbauseinandersetzung gelten als abzugsfähige Nachlassverbindlichkeit. Verwaltungskosten des Nachlasses sind steuerlich nicht abziehbar.
- Minijobs: Befreiung von Abgaben zur Rentenversicherung einmalig widerrufbarDer einmalige Widerruf der Rentenversicherungsbefreiung macht Minijobber wieder beitragspflichtig. Pflichtbeiträge verbessern Wartezeiten, Rentenansprüche und weitere sozialrechtliche Leistungen.
- Zinslose Ratenzahlung bei Grundstücksveräußerungen im PrivatvermögenZinslose familiäre Grundstücksraten gelten steuerlich als entgeltfreie Kapitalüberlassung. Der BFH erkennt weder Kapitalerträge noch Schenkungen ohne verdeckte Zinsvereinbarung an.
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im August 2026Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg nicht verfassungswidrigDer BFH bestätigt die Verfassungsmäßigkeit des baden‑württembergischen Grundsteuergesetzes. Auch andere Landesmodelle stehen noch zur Prüfung an, Entscheidungen folgen voraussichtlich Ende 2026.
- Erbschaftsteuerbefreiung für „Familienheim“: Verspäteter Einzug mehr als 2 Jahre nach dem ErbfallDie Steuerbefreiung für ein geerbtes Familienheim entfällt, wenn der Erbe nicht unverzüglich einzieht. Ein Einzug erst nach 2,5 Jahren gilt als verspätet und nicht entschuldbar.




