Fälligkeit und Ende der Schonfrist
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
Fälligkeit1 Fr 10.11.2023
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag2, Umsatzsteuer3
Ende der Schonfrist 13.11.2023
Fälligkeit Mi 15.11.2023
Gewerbesteuer, Grundsteuer
Ende der Schonfrist 20.11.2023 4
1 Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.
2 Für den abgelaufenen Monat.
3 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat bzw. das 3. Kalendervierteljahr 2023.
4 Die Schonfrist endet am 20.11., weil der 18.11. ein Samstag ist.
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