zurück zur Beitragsübersicht

Allgemeine Steuerzahlungstermine im September 2025

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Fälligkeit und Ende der Schonfrist

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Mi. 10.09. – Fälligkeit1
– Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag2
– Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag
– Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag
– Umsatzsteuer3

Mo 15.09.4 – Ende der Schonfrist

1 Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.
2 Für den abgelaufenen Monat.
3 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat.
4 Die Schonfrist endet am 15.09., weil der 13.09. ein Samstag ist.

Übersicht aktuellster NEWS