Die Mindestlohnkommission (besetzt aus Vertretern von Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und der Wissenschaft) hat beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn im kommenden Jahr von derzeit 9,60 Euro in zwei Stufen zu erhöhen:
Ab 01.01.2022 9,82 EUR
ab 01.07.2022 10,45 Euro
jeweils brutto je Zeitstunde.
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Übersicht aktuellster NEWS
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- Aufzeichnungspflichten beim häuslichen ArbeitszimmerBeim häuslichen Arbeitszimmer gelten besondere Abzugsbeschränkungen
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im Oktober 2024Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
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- Zuordnung einer Leasingsonderzahlung im Rahmen einer NutzungseinlageBei einer dauerhaften betrieblichen Nutzungsabsicht von mehr als 50 % stellt die Leasingsonderzahlung in voller Höhe eine Betriebsausgabe dar.