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Ausgleichszahlungen an Nacherben

In einem Testament können – wie das im sog. Berliner Testament üblich ist – der Ehepartner als alleiniger Erbe und die Kinder als Schlusserben bestimmt werden. Dies schränkt …

In einem Testament können – wie das im sog. Berliner Testament üblich ist – der Ehepartner als alleiniger Erbe und die Kinder als Schlusserben bestimmt werden. Dies schränkt den Überlebenden in seinem Verfügungsrecht über das von seinem Ehepartner geerbte Vermögen ggf. ein. Schenkt der überlebende Partner einem der Kinder z.B. ein Grundstück aus dem geerbten Vermögen, ergeben sich für die anderen Kinder ggf. Ersatzansprüche.

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