Sehr geehrte/-r Mandant/-in,
in Deutschland müssen rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden, nachdem Bundestag und Bundesrat 2019 eine Grundsteuerreform verabschiedeten. Das Bundesverfassungsgericht forderte diese Neuregelung, da der bislang von den Finanzämtern berechnete Wert der Grundstücke und Gebäude auf veralteten Zahlen beruhte. Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft müssen Eigentümerinnen und Eigentümer 2022 eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form abgeben. Hierzu werden sie von der Finanzverwaltung im Jahr 2022 aufgefordert werden. Etliche Bundesländer werden das voraussichtlich in Form einer Allgemeinverfügung vornehmen.
Als Basis für die Neubewertung werden die Wertverhältnisse vom 1. Januar 2022 zugrunde gelegt. Da die Finanzverwaltungen für die Neubewertung aller Grundstücke mehrere Jahre Zeit benötigen, werden die neuen Werte zur Berechnung der Grundsteuer erst ab dem Jahr 2025 herangezogen. Eine Länderöffnungsklausel ermöglicht den Bundesländern, statt des Bundesrechts eigene Länderlösungen zu beschließen und anzuwenden. Davon haben mehrere Bundesländer inzwischen bereits Gebrauch gemacht.
Als Eigentümer eines (privat genutzten/betrieblichen/landwirtschaftlichen/forstwirtschaftlichen) Grundstückes sind Sie unmittelbar betroffen und gesetzlich verpflichtet am Neubewertungsverfahren teilzunehmen. Hierzu ist einiges an Vorbereitungen zu treffen.
Als Ihr Berater in allen steuerrechtlichen Belangen, unterstütze ich Sie gerne und berate Sie zum Neubewertungsverfahren individuell und kann auch den Prozess und die Abwicklung mit den Finanzbehörden für Sie übernehmen. Vorbereitende Tätigkeiten, wie zum Beispiel das Beibringen entsprechender benötigter Unterlagen, sollten bereits jetzt vorgenommen werden. Hierzu verweisen wir auf das stetig aktualisierte Dokument „Checkliste für Mandanten“.
Die Abgabefrist der Erklärungen ist auf den Zeitraum 01.07.2022 bis 31.10.2022 begrenzt.
Übersicht aktuellster NEWS
- Unterhaltsaufwendungen: Anrechnung von Ausbildungshilfen und negativen EinkünftenEinem Unterhaltsberechtigten gleichgestellt sind Personen, bei denen öffentliche Mittel wegen Unterhaltsleistungen gekürzt werden.
- Taxi kein „öffentliches“ VerkehrsmittelNach aktueller Auffassung des Gerichts (9) ist dies seit Einführung der verkehrsmittelunabhängigen Entfernungspauschale jedoch nicht mehr zulässig.
- Steuerliche Änderungen zum Arbeitszimmer ab 01.01.2023Ab 2023 kann in diesen Fällen ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten eine Jahrespauschale in Höhe von 1.260 Euro geltend gemacht werden;
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im Februar 2023Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Neue Werte in der Sozialversicherung für 2023Für 2023 gilt danach ein höchstmöglicher Zuschuss für die private Krankenversicherung des Arbeitnehmers von (50% von 807,98 Euro =) 403,99 Euro monatlich. (33)
- Unterhaltsleistungen an ehemalige LebensgefährtinBegünstigt sind neben geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehepartnern und solchen, deren Ehe für nichtig erklärt oder aufgehoben wurde, auch Lebenspartnerschaften im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, nicht aber sonstige Lebenspartner.
- Gewerbliche Tätigkeit einer im Übrigen freiberuflichen oder vermögensverwaltenden PersonengesellschaftBei einer freiberuflich tätigen oder ausschließlich vermögensverwaltenden Personengesellschaft besteht allerdings die Gefahr, dass die gesamten Einkünfte als solche aus Gewerbebetrieb umqualifiziert werden …
- Inflationsausgleichsgesetz: Änderungen für die Jahre 2022, 2023 und 2024Es werden Kindergeld, Kinderfreibetrag und Grundfreibetrag angehoben sowie der Einkommensteuertarif zum Ausgleich der „kalten Progression“ angepasst
- Sanierungsaufwendungen nach Entnahme einer WohnungLesen Sie z. B. wann Sanierungsaufwendungen als anschaffungsnahe Herstellungskosten zu behandeln sind, obwohl sie eigentlich Erhaltungsaufwendungen wären.
- Sachbezugswerte 2023 für Lohnsteuer und SozialversicherungSachbezüge (z. B. freie Unterkunft oder Kantinenmahlzeiten) sind als geldwerte Vorteile lohnsteuerpflichtig und regelmäßig auch der Sozialversicherung zu unterwerfen.