Das Bundesfinanzministerium hat den Entwurf eines Inflationsausgleichsgesetzes23 vorgestellt. Damit sollen inflationsbedingte steuerliche Mehrbelastungen ausgeglichen werden, indem die Steuerlast an die Inflation angepasst wird. Insbesondere sind folgende Änderungen vorgesehen:
- Aktualisierung des Einkommensteuertarifs
Für 2023 wird der Grundfreibetrag auf 10.632 Euro und für 2024 auf 10.932 Euro angehoben. Mit dieser Anhebung des in dem Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrags soll die steuerliche Freistellung des Existenzminimums der steuerpflichtigen Bürger ab dem Jahr 2023 gewährleistet werden.
Mit der Rechtsverschiebung weiterer Tarifeckwerte wird der Effekt der Kalten Progression ausgeglichen. So kommen trotz steigender Inflation Lohnsteigerungen und Entlastungen auch tatsächlich bei den Steuerzahlern an und werden nicht durch eine progressionsbedingt höhere Einkommensbesteuerung gemindert. - Steuerliche Unterstützung von Familien
Der Kinderfreibetrag soll schrittweise für jeden Elternteil von 2022 bis 2024 um insgesamt 264 Euro erhöht werden, bis er zum 01.01.2024 bei 2.994 Euro liegt. Das Kindergeld wird ab dem 01.01.2023 monatlich für das erste, zweite und dritte Kind einheitlich auf jeweils 237 Euro angehoben; für das vierte und jedes weitere Kind bleibt es bei 250 Euro. Die Erhöhung des Kindergeldes gilt auch für einkommensschwache Familien, die keine Einkommensteuer zahlen. - Anpassung des steuerlichen Abzugs von Unterhaltsleistungen
Der Höchstbetrag für den steuerlichen Abzug von Unterhaltsleistungen wird rückwirkend ab dem Jahr 2022 durch die Einführung eines Verweises auf den Grundfreibetrag angepasst.
Diese Maßnahmen erfolgen im Vorgriff auf die voraussichtlichen Ergebnisse des im Herbst 2022 vorliegenden Existenzminimumberichts und des Steuerprogressionsberichts. Änderungen sind noch möglich.
Lesen Sie weitere brandaktuelle Themen im Download.
23 Referentenentwurf vom 06.09.2022.
Übersicht aktuellster NEWS
- MoPeG: Neuregelungen bei der GbRZahlreiche Regelungen zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts werden mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts geändert.
- Höhe der Säumniszuschläge und Aussetzungszinsen rechtmäßig?Bei nicht rechtzeitiger Zahlung von Steuern werden Säumniszuschläge fällig.
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im Juni 2023Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Private Kapitalerträge in der Einkommensteuer- ErklärungDie Besteuerung von privaten Kapitalerträgen ist grundsätzlich durch einen Kapitalertragsteuerabzug in Höhe von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer26 abgegolten.
- Umsatzsteuerrechtliche OrganschaftBei einer Organschaft sind die untergeordneten Organgesellschaften (Tochtergesellschaften) ähnlich wie Angestellte des übergeordneten Unternehmens (Organträger, Muttergesellschaft) als unselbständig anzusehen
- Schenkungsteuer bei EheverträgenIm Zusammenhang mit der Eheschließung können Vereinbarungen getroffen werden, mit denen sich ein Partner zu Zahlungen verpflichtet und der andere dafür auf eventuelle Ansprüche nach Beendigung der Ehe verzichtet.
- Vorsteuerabzug aus dem Erwerb von Luxusfahrzeugen?Eine Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist, dass der Unternehmer die Leistung für sein Unternehmen bezieht, d. h. für die Ausführung von Umsätzen im Rahmen seiner „wirtschaftlichen Tätigkeiten“ verwendet
- Kennzeichenwerbung auf privaten ArbeitnehmerfahrzeugenBei dessen Anerkennung erzielen die Arbeitnehmer sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG; diese sind steuerfrei, wenn sie im Kalenderjahr insgesamt unter 256 Euro liegen.
- Steuerermäßigung bei Vergütungen für mehrjährige TätigkeitenVergütungen für mehrjährige Tätigkeiten können als außerordentliche Einkünfte begünstigt sein, …
- Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von KryptowährungenAuch bei einem Tausch in eine andere virtuelle Währung liegt ein Anschaffungs- bzw. Veräußerungsvorgang vor und die einjährige Veräußerungsfrist beginnt mit jedem Tauschvorgang erneut.