Die Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen (z. B. Einkommen-, Körperschaft-, Umsatzsteuer) werden teilweise in einer weiteren Stufe verlängert.
Für von Beratern erstellte Erklärungen ergeben sich folgende Fristen:
Veranlagungszeitraum
– 2020 bisher 31.5.2022 -> verlängert 31.8.2022 (31.1.2023)10
– 2021 bisher Ende Februar 2023 -> verlängert 30.6.2023 (30.11.2023)10
– 2022 bisher Ende Februar 2024 -> verlängert 30.4.2023 (30.9.2024)10
Die mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz eingeführte degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird um ein Jahr verlängert und gilt auch noch für Wirtschaftsgüter, die im Jahr 2022 angeschafft oder hergestellt werden.
Weitere Informationen zu diesem und aktuelle Themen finden Sie im Download.
- Frist für die Durchführung von Investitionen
- Verlustverrechnung
- Sondervergütungen
- Homeoffice-Pauschale
10 Für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.
11 Zur bisherigen Regelung siehe auch Informationsbrief Dezember 2021 Nr. 3.
Übersicht aktuellster NEWS
- Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und HandwerkerleistungenFür Aufwendungen im Zusammenhang mit Erhaltungs-, Renovierungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten kann eine Steuerermäßigung in Form eines Abzugs von der Einkommensteuer in Anspruch genommen werden.
- Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus sog. Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten)In Deutschland ansässige Unternehmer bzw. Unternehmen können sich unter bestimmten Voraussetzungen die ausländische Vorsteuer erstatten lassen.
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zeitanteilig im Jahr der Heirat bzw. der TrennungAlleinstehende erhalten einen Steuerfreibetrag von 4.008 Euro, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht; für jedes weitere Kind erhöht sich der Freibetrag um 240 Euro (vgl. § 24b Abs. 2 EStG).
- Veräußerung eines mit einem „Gartenhaus“ bebauten GrundstücksWerden private Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte wie z. B. Erbbaurechte innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb veräußert, sind die daraus erzielten Gewinne als privates Veräußerungsgeschäft grundsätzlich steuerpflichtig, …
- Kinderfreibeträge bei eheähnlicher Lebensgemeinschaft der ElternFür Besserverdienende kann die Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung günstiger sein als das Kindergeld.
- Steuerermäßigung für zusammengeballte ÜberstundenvergütungenUm die Progressionswirkung bei einem zusammengeballten Zufluss von Lohnnachzahlungen zu mildern, kann die Besteuerung nach der sog. Fünftelregelung vorgenommen werden.
- Erbschaftsteuer: Unterschiedliche Besteuerung von Privat- und Betriebsvermögen nicht verfassungswidrigNach dem derzeitigen Erbschaftsteuerrecht kommen beim Erwerb von Betriebsvermögen unterschiedliche Begünstigungen in Betracht.
- Private Kapitalerträge in der Einkommensteuer- ErklärungKapitalerträge müssen regelmäßig nicht in der Einkommensteuer-Erklärung angegeben werden. Die Angabe von privaten Kapitalerträgen in der Steuererklärung kann aber zwingend erforderlich oder empfehlenswert sein …
- Kindergeld: Krankheitsbedingte Unterbrechung bzw. Abbruch einer AusbildungIn Fällen, in denen das Kind seine Ausbildung aufgrund einer vorübergehenden Erkrankung unterbrechen muss oder eine Ausbildung deshalb nicht beginnen kann, ist eine Berücksichtigung nur unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin möglich. (17)
- Weitere Anhebung des Mindestlohns und Erhöhung der Grenze für geringfügige BeschäftigungFür das Jahr 2022 wurden bereits zwei Anhebungen des Mindestlohns beschlossen. Durch eine weitere gesetzliche Regelung (14) ist vorgesehen, den Mindestlohn erneut zu erhöhen.