Die Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen (z. B. Einkommen-, Körperschaft-, Umsatzsteuer) werden teilweise in einer weiteren Stufe verlängert.
Für von Beratern erstellte Erklärungen ergeben sich folgende Fristen:
Veranlagungszeitraum
– 2020 bisher 31.5.2022 -> verlängert 31.8.2022 (31.1.2023)10
– 2021 bisher Ende Februar 2023 -> verlängert 30.6.2023 (30.11.2023)10
– 2022 bisher Ende Februar 2024 -> verlängert 30.4.2023 (30.9.2024)10
Die mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz eingeführte degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird um ein Jahr verlängert und gilt auch noch für Wirtschaftsgüter, die im Jahr 2022 angeschafft oder hergestellt werden.
Weitere Informationen zu diesem und aktuelle Themen finden Sie im Download.
- Frist für die Durchführung von Investitionen
- Verlustverrechnung
- Sondervergütungen
- Homeoffice-Pauschale
10 Für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.
11 Zur bisherigen Regelung siehe auch Informationsbrief Dezember 2021 Nr. 3.
Übersicht aktuellster NEWS
- Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei Vereinbarung eines VorbehaltsnießbrauchsHöchstmögliche Steuerermäßigung von 40.000 Euro möglich. Für ein Objekt können somit insgesamt Aufwendungen von bis zu 200.000 Euro berücksichtigt werden (vgl. § 35c EStG).
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im Oktober 2023Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Entwurf eines WachstumschancengesetzesInvestitionsprämie Forschungszulage Buchführungspflicht Geschenke geringwertige Wirtschaftsgüter Betriebsveranstaltungen …
- Einkommensteuerbefreiung für PhotovoltaikanlagenBei einem Ehepaar kann jeder Ehepartner die Steuerbefreiung für eine jeweils eigenständige 30 kW-Photovoltaikanlage auf dem gemeinsamen Einfamilienhaus erhalten (also zusammen für 60 kW).
- Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus EU-MitgliedstaatenDas Vergütungsverfahren ist grundsätzlich für Unternehmer vorgesehen, die in dem Staat, in dem die Erstattung beantragt wird, keine steuerpflichtigen Umsätze erzielen, …
- Gewinne aus (Online-)Pokerspielen als gewerbliche EinkünftePoker wäre als Mischung aus Glücks- und Geschicklichkeitsspiel einzustufen und daher gewerbliche Einkünfte vorliegen können, wenn es sich um eine nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht handelt.
- Kinderbetreuungskosten nur bei Haushaltszugehörigkeit des KindesWerden die Eltern nicht zusammenveranlagt, erhält jeder Elternteil grundsätzlich die Hälfte der Freibeträge, unabhängig davon, bei welchem Elternteil das Kind lebt.
- Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen durch MieterFür die Begünstigung reicht nach Auffassung des Gerichts aus, dass die haushaltsnahen Dienstleistungen dem Mieter „zugute“ kommen.
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im September 2023Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Pensionszahlungen neben laufendem GeschäftsführergehaltEine Fortführung der Tätigkeit bei gleichzeitigem Bezug von Pensionszahlungen aus betrieblichen Mitteln (Direktzusage) kann bei Kapitalgesellschaften eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) auslösen, …