Der Erwerb eines Familienheims von Todes wegen durch den überlebenden Ehepartner oder durch Kinder kann erbschaftsteuerfrei bleiben. Voraussetzung hierfür ist u. a., dass die Wohnung beim Erben „unverzüglich zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmt“ ist und nach dem Erbfall vom Erben auch mindestens 10 Jahre selbst bewohnt wird. Wird die Selbstnutzung des Familienheims vor Ablauf dieses Zeitraums aufgegeben, kann die Steuerbefreiung rückwirkend wegfallen. Eine Ausnahme besteht allerdings, wenn der Erbe aus zwingenden Gründen (z. B. bei einer Pflegebedürftigkeit) an der (weiteren) Selbstnutzung gehindert ist.13
Der Bundesfinanzhof14 hat jetzt entschieden, dass der Begriff „zwingend“ nicht nur den Fall der Unmöglichkeit, sondern auch die Unzumutbarkeit der Selbstnutzung umfasst.
Lesen Sie mehr zum Streitfall und weitere brandaktuelle Themen im Download.
13 Siehe hierzu § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 5 ErbStG.
14 BFH-Urteil vom 01.12.2021 II R 18/20.
Übersicht aktuellster NEWS
- Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei Vereinbarung eines VorbehaltsnießbrauchsHöchstmögliche Steuerermäßigung von 40.000 Euro möglich. Für ein Objekt können somit insgesamt Aufwendungen von bis zu 200.000 Euro berücksichtigt werden (vgl. § 35c EStG).
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im Oktober 2023Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Entwurf eines WachstumschancengesetzesInvestitionsprämie Forschungszulage Buchführungspflicht Geschenke geringwertige Wirtschaftsgüter Betriebsveranstaltungen …
- Einkommensteuerbefreiung für PhotovoltaikanlagenBei einem Ehepaar kann jeder Ehepartner die Steuerbefreiung für eine jeweils eigenständige 30 kW-Photovoltaikanlage auf dem gemeinsamen Einfamilienhaus erhalten (also zusammen für 60 kW).
- Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus EU-MitgliedstaatenDas Vergütungsverfahren ist grundsätzlich für Unternehmer vorgesehen, die in dem Staat, in dem die Erstattung beantragt wird, keine steuerpflichtigen Umsätze erzielen, …
- Gewinne aus (Online-)Pokerspielen als gewerbliche EinkünftePoker wäre als Mischung aus Glücks- und Geschicklichkeitsspiel einzustufen und daher gewerbliche Einkünfte vorliegen können, wenn es sich um eine nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht handelt.
- Kinderbetreuungskosten nur bei Haushaltszugehörigkeit des KindesWerden die Eltern nicht zusammenveranlagt, erhält jeder Elternteil grundsätzlich die Hälfte der Freibeträge, unabhängig davon, bei welchem Elternteil das Kind lebt.
- Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen durch MieterFür die Begünstigung reicht nach Auffassung des Gerichts aus, dass die haushaltsnahen Dienstleistungen dem Mieter „zugute“ kommen.
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im September 2023Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Pensionszahlungen neben laufendem GeschäftsführergehaltEine Fortführung der Tätigkeit bei gleichzeitigem Bezug von Pensionszahlungen aus betrieblichen Mitteln (Direktzusage) kann bei Kapitalgesellschaften eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) auslösen, …