HETAX bekennt sich zu Familienfreundlichkeit
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist bereits seit Jahren ein wesentlicher Bestandteil unserer Personalarbeit. Als Mitglied im bundesweiten Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ profitieren wir nun von den Erfahrungen und guten Beispielen der über 7.3001 Mitglieder, die das Netzwerk mittlerweile umfasst. „Wir ermöglichen unseren Beschäftigten unter anderem Homeoffice, um sie bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu unterstützen. Wir profitieren im Gegenzug von motivierten, zufriedenen und produktiven Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Vereinbarkeit rechnet sich also auch betriebswirtschaftlich“, erläutert der Geschäftsfüher Guido Heyne.
Mit dem Logo „Mitglied im Unter-nehmensnetzwerk Erfolgsfaktor Familie“ wollen wir nach außen und innen zeigen, dass in unserem Unternehmen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie eine große Rolle spielt.“ „Wir freuen uns über jedes Unternehmen, dass Teil des (kostenfreien) Netzwerks wird und seine Erfahrungen mit anderen teilt. Das Netzwerkbüro bündelt gute Praxis und stellt sie den Mitgliedunternehmen auf verschiedene Weise zu Verfügung. So findet jedes Unternehmen seinen persönlichen Tipp für den betrieblichen Alltag“, so Kirsten Frohnert, Projektleiterin Netzwerkbüro „Erfolgsfaktor Familie“.
Das Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ wurde 2007 vom Bundesfamilienministerium und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag als zentrale Plattform für familienfreundliche Unternehmen gegründet. Seither wächst es kontinuierlich und umfasst mittlerweile über 7.200 Mitglieder, vom Kleinstbetrieb bis zum DAX-Unternehmen. Das Netzwerkbüro unterstützt mit seinen Angeboten vor allem kleine und mittlere Betriebe bei der praktischen Umsetzung einer familienfreundlichen Personalpolitik.
1 Das Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ wächst kontinuierlich. Bitte vergewissern Sie sich vor der Veröf-fentlichung der Pressemitteilung auf unserer Website, dass die Zahl noch der gegenwärtigen Größe des Netzwerks entspricht.
Übersicht aktuellster NEWS
- Besonderes Verlustausgleichsverbot bei Termingeschäften abgeschafftBeide Regelungen sind auf alle am 06.12.2024 noch offenen Veranlagungen nicht mehr anzuwenden.
- Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten DarlehenFür die Berechnung der Schenkungsteuer ist eine Bewertung der vergünstigten Kapitalnutzung nach dem Bewertungsgesetz vorzunehmen.
- Verdienstausfallentschädigung einer Versicherung – Spätere Erstattung der SteuerlastVerdienstausfallentschädigung möglichst brutto ausbezahlen lassen, um durch Zusammenballung der Einkünfte den Vorteil der tarifermäßigten Besteuerung zu nutzen.
- Umsatzsteuer bei Erträgen aus strafbaren HandlungenEs kommt nicht darauf an, ob die Tätigkeit gegen ein gesetzliches Gebot oder Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt.
- Fitnessstudiobeiträge bei Funktionstraining nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigenBei den Mitgliedsbeiträgen handelt es sich um Kosten für vorbeugende bzw. der Gesundheit im Allgemeinen dienende Maßnahmen.
- Veräußerung von Nachlassvermögen nach Erwerb von Anteilen an einer ErbengemeinschaftAnschaffung oder Veräußerung einer Beteiligung an Gesamthandsgemeinschaft gilt als Anschaffung oder Veräußerung der anteiligen Wirtschaftsgüter.
- Keine Besteuerung einer Abfindung an weichenden WohnungsmieterVorzeitige Aufgabe der Rechte (Besitzrecht, Mieterschutz) aus dem Mietvertrag als nicht steuerbare Entschädigung im Bereich der Vermögensumschichtung.
- Freibetrag für Bonuszahlungen von KrankenkassenZu prüfen ist, ob eine Beitragsrückerstattung vorliegt oder ob Kosten für Gesundheitsmaßnahmen erstattet werden.
- Zeitpunkt des Werbungskostenabzugs bei Zahlung in die ErhaltungsrücklageAls Werbungskosten abzugsfähig, erst mit der tatsächlichen Verwendung der Mittel.
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im April 2025Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.