HETAX bekennt sich zu Familienfreundlichkeit
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist bereits seit Jahren ein wesentlicher Bestandteil unserer Personalarbeit. Als Mitglied im bundesweiten Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ profitieren wir nun von den Erfahrungen und guten Beispielen der über 7.3001 Mitglieder, die das Netzwerk mittlerweile umfasst. „Wir ermöglichen unseren Beschäftigten unter anderem Homeoffice, um sie bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu unterstützen. Wir profitieren im Gegenzug von motivierten, zufriedenen und produktiven Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Vereinbarkeit rechnet sich also auch betriebswirtschaftlich“, erläutert der Geschäftsfüher Guido Heyne.
Mit dem Logo „Mitglied im Unter-nehmensnetzwerk Erfolgsfaktor Familie“ wollen wir nach außen und innen zeigen, dass in unserem Unternehmen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie eine große Rolle spielt.“ „Wir freuen uns über jedes Unternehmen, dass Teil des (kostenfreien) Netzwerks wird und seine Erfahrungen mit anderen teilt. Das Netzwerkbüro bündelt gute Praxis und stellt sie den Mitgliedunternehmen auf verschiedene Weise zu Verfügung. So findet jedes Unternehmen seinen persönlichen Tipp für den betrieblichen Alltag“, so Kirsten Frohnert, Projektleiterin Netzwerkbüro „Erfolgsfaktor Familie“.
Das Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ wurde 2007 vom Bundesfamilienministerium und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag als zentrale Plattform für familienfreundliche Unternehmen gegründet. Seither wächst es kontinuierlich und umfasst mittlerweile über 7.200 Mitglieder, vom Kleinstbetrieb bis zum DAX-Unternehmen. Das Netzwerkbüro unterstützt mit seinen Angeboten vor allem kleine und mittlere Betriebe bei der praktischen Umsetzung einer familienfreundlichen Personalpolitik.
1 Das Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ wächst kontinuierlich. Bitte vergewissern Sie sich vor der Veröf-fentlichung der Pressemitteilung auf unserer Website, dass die Zahl noch der gegenwärtigen Größe des Netzwerks entspricht.
Übersicht aktuellster NEWS
- Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei Vereinbarung eines VorbehaltsnießbrauchsHöchstmögliche Steuerermäßigung von 40.000 Euro möglich. Für ein Objekt können somit insgesamt Aufwendungen von bis zu 200.000 Euro berücksichtigt werden (vgl. § 35c EStG).
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im Oktober 2023Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Entwurf eines WachstumschancengesetzesInvestitionsprämie Forschungszulage Buchführungspflicht Geschenke geringwertige Wirtschaftsgüter Betriebsveranstaltungen …
- Einkommensteuerbefreiung für PhotovoltaikanlagenBei einem Ehepaar kann jeder Ehepartner die Steuerbefreiung für eine jeweils eigenständige 30 kW-Photovoltaikanlage auf dem gemeinsamen Einfamilienhaus erhalten (also zusammen für 60 kW).
- Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus EU-MitgliedstaatenDas Vergütungsverfahren ist grundsätzlich für Unternehmer vorgesehen, die in dem Staat, in dem die Erstattung beantragt wird, keine steuerpflichtigen Umsätze erzielen, …
- Gewinne aus (Online-)Pokerspielen als gewerbliche EinkünftePoker wäre als Mischung aus Glücks- und Geschicklichkeitsspiel einzustufen und daher gewerbliche Einkünfte vorliegen können, wenn es sich um eine nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht handelt.
- Kinderbetreuungskosten nur bei Haushaltszugehörigkeit des KindesWerden die Eltern nicht zusammenveranlagt, erhält jeder Elternteil grundsätzlich die Hälfte der Freibeträge, unabhängig davon, bei welchem Elternteil das Kind lebt.
- Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen durch MieterFür die Begünstigung reicht nach Auffassung des Gerichts aus, dass die haushaltsnahen Dienstleistungen dem Mieter „zugute“ kommen.
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im September 2023Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Pensionszahlungen neben laufendem GeschäftsführergehaltEine Fortführung der Tätigkeit bei gleichzeitigem Bezug von Pensionszahlungen aus betrieblichen Mitteln (Direktzusage) kann bei Kapitalgesellschaften eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) auslösen, …