HETAX bekennt sich zu Familienfreundlichkeit
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist bereits seit Jahren ein wesentlicher Bestandteil unserer Personalarbeit. Als Mitglied im bundesweiten Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ profitieren wir nun von den Erfahrungen und guten Beispielen der über 7.3001 Mitglieder, die das Netzwerk mittlerweile umfasst. „Wir ermöglichen unseren Beschäftigten unter anderem Homeoffice, um sie bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu unterstützen. Wir profitieren im Gegenzug von motivierten, zufriedenen und produktiven Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Vereinbarkeit rechnet sich also auch betriebswirtschaftlich“, erläutert der Geschäftsfüher Guido Heyne.
Mit dem Logo „Mitglied im Unter-nehmensnetzwerk Erfolgsfaktor Familie“ wollen wir nach außen und innen zeigen, dass in unserem Unternehmen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie eine große Rolle spielt.“ „Wir freuen uns über jedes Unternehmen, dass Teil des (kostenfreien) Netzwerks wird und seine Erfahrungen mit anderen teilt. Das Netzwerkbüro bündelt gute Praxis und stellt sie den Mitgliedunternehmen auf verschiedene Weise zu Verfügung. So findet jedes Unternehmen seinen persönlichen Tipp für den betrieblichen Alltag“, so Kirsten Frohnert, Projektleiterin Netzwerkbüro „Erfolgsfaktor Familie“.
Das Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ wurde 2007 vom Bundesfamilienministerium und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag als zentrale Plattform für familienfreundliche Unternehmen gegründet. Seither wächst es kontinuierlich und umfasst mittlerweile über 7.200 Mitglieder, vom Kleinstbetrieb bis zum DAX-Unternehmen. Das Netzwerkbüro unterstützt mit seinen Angeboten vor allem kleine und mittlere Betriebe bei der praktischen Umsetzung einer familienfreundlichen Personalpolitik.
1 Das Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ wächst kontinuierlich. Bitte vergewissern Sie sich vor der Veröf-fentlichung der Pressemitteilung auf unserer Website, dass die Zahl noch der gegenwärtigen Größe des Netzwerks entspricht.
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- Nachweis von Krankheitskosten als außergewöhnliche BelastungSoweit eine sog. zumutbare Belastung überschritten wird.
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