Der Abzug tatsächlicher Betriebsausgaben kann jedoch günstiger sein
Bestimmte freiberuflich bzw. selbständig tätige Berufsgruppen haben die Möglichkeit, statt der tatsächlichen Kosten eine Betriebsausgabenpauschale zu berücksichtigen.
Dies soll der Vereinfachung dienen und bietet den Vorteil, dass die einzelnen Ausgaben nicht detailliert aufgezeichnet werden müssen.
Der Abzug tatsächlicher Betriebsausgaben kann jedoch günstiger sein, zumal dann auch Fahrtbzw. Reisekosten, Verpflegungsmehraufwendungen und die Kosten bzw. Pauschalen für das häusliche Arbeitszimmer oder den Heimarbeitsplatz20 einbezogen werden können.
Aufgrund der Inflation steigen die tatsächlichen Betriebsausgaben, während betragsmäßig begrenzte Pauschalen gleichbleibend sind und somit einen Teil ihrer positiven Wirkung verlieren. Daher hat die Finanzverwaltung die Höchstbeträge bzw. die Pauschalen ab 2023 teilweise erhöht. Dies betrifft folgende Berufsgruppen:
- Für eine hauptberufliche selbständige schriftstellerische oder journalistische Tätigkeit beträgt die Betriebsausgabenpauschale 30% der Einnahmen, künftig höchstens 3.600 Euro (bisher: 2.455 Euro) jährlich.21
- Für eine wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Nebentätigkeit (auch Vortrags- oder nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit) beträgt die Pauschale künftig 25% der Betriebseinnahmen, begrenzt auf 900 Euro (bisher: 614 Euro) jährlich für alle Nebentätigkeiten dieser Vereinfachungsregelung zusammen. Insbesondere für eine nebenberufliche Vortrags-, Lehrund Prüfungstätigkeit sowie eine künstlerische Nebentätigkeit kann auch die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 EStG (sog. Übungsleiterpauschale) in Betracht kommen. Danach sind Einnahmen derzeit bis zur Höhe von 3.000 Euro im Jahr steuerfrei; die Betriebsausgabenpauschale ist insoweit nicht anzuwenden.
- Für die selbständige Tätigkeit als Kindertagespflegeperson beträgt die Pauschale 400 Euro (bisher: 300 Euro) je betreutes Kind und Monat und für sog. Freihalteplätze 50 Euro (bisher: 40 Euro) je Platz und Monat.22
20 § 4 Abs. 5 Nr. 6b und 6c EStG; vgl. auch Informationsbrief Februar 2023 Nr. 1.
21 Siehe BMF-Schreiben vom 06.04.2023 – IV C 6 – S 2246/20/10002 (BStBl 2023 I S. 671), bisher H 18.2 „Betriebsausgabenpauschale“ EStH.
22 BMF-Schreiben vom 06.04.2023 – IV C 6 – S 2246/19/10004 (BStBl 2023 I S. 669).
Übersicht aktuellster NEWS
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- Entscheidungen zur GrundsteuerwertfeststellungIm Rahmen der Grundsteuerreform wurde die Grundstücksbewertung neu geregelt.
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im August 2024Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Aufwendungen für Präimplantationsdiagnostik und künstliche BefruchtungAufwendungen für künstliche Befruchtung können im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen (§ 33 EStG) steuerlich abzugsfähig sein.
- Doppelte Haushaltsführung in Wegverlegungsfällen – Mitbewohnen des ElternhausesEine doppelte Haushaltsführung aus beruflichem Anlass liegt auch vor, wenn aus privaten Gründen der Haupthausstand vom Beschäftigungsort wegverlegt wird.
- Ermittlung der ortsüblichen Miete bei VermietungseinkünftenWenn die vereinbarte Miete weniger als 50 % der Marktmiete beträgt, geht das Finanzamt teilentgeltlicher Vermietung aus und kürzt (anteilig) die Werbungskosten.
- Vermächtnis im Zusammenhang mit „Berliner Testament“Beanspruchen Kinder den Pflichtteil obwohl ein Elternteil noch lebt, können diese nach dem Tod beider Elternteile von der Erbfolge insgesamt ausgeschlossen werden.
- Betriebsveranstaltungen: Pauschalversteuerung und TeilnehmerkreisDarüber hinaus ist Voraussetzung für die Steuerbefreiung, dass die Teilnahme allen Angehörigen des Betriebs bzw. eines Betriebsteils offensteht.
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- Allgemeine Steuerzahlungstermine im Juli 2024Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.