Das Vergütungsverfahren ist grundsätzlich für Unternehmer vorgesehen, die in dem Staat, in dem die Erstattung beantragt wird, keine steuerpflichtigen Umsätze erzielen, d. h. somit nicht dem „normalen“ Besteuerungsverfahren unterliegen und deshalb in diesem Staat keine Umsatzsteuer-Anmeldungen abzugeben haben.
Anträge auf Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus anderen EU-Ländern sind ausschließlich in elektronischer Form24 über das Portal des Bundeszentralamtes für Steuern (www.bzst.de) einzureichen; liegen die Voraussetzungen vor, leitet das Bundeszentralamt den Antrag an den Erstattungsstaat weiter.
Im Vergütungsantrag sind neben den unternehmerischen Daten und Erklärungen besondere Angaben für jede Rechnung oder jedes Einfuhrdokument zu machen.25 Beträgt das Entgelt für den Umsatz bzw. die Einfuhr 1.000 Euro oder mehr (bei Rechnungen über Kraftstoffe: mindestens 250 Euro), sind in einigen Staaten elektronische Kopien der Originalrechnungen und Einfuhrbelege dem Vergütungsantrag beizufügen. 26
Der Vergütungsantrag ist spätestens bis zum 30.09. des auf das Jahr der Ausstellung der Rechnung folgenden Kalenderjahres zu stellen (maßgebend ist der Eingang beim Bundeszentralamt für Steuern).27
Zu beachten ist, dass regelmäßig nur die Vorsteuer vergütet werden kann, die auch ein im jeweiligen Erstattungsland ansässiger Unternehmer geltend machen könnte; hier gelten in einigen Mitgliedstaaten zum Teil erhebliche Einschränkungen (z. B. bei Repräsentations- und Bewirtungskosten, Fahrzeugen, Kraftstoffen).
Der Vergütungsbetrag muss mindestens 50 Euro (bzw. den entsprechenden Betrag in der Landeswährung) betragen.27
Lesen Sie weitere brandaktuelle Themen im Download.
24 Siehe § 18g UStG.
25 Siehe dazu Abschn. 18g.1 Abs. 4 und 5 UStAE.
26 Siehe Abschn. 18g.1 Abs. 6 UStAE; siehe hierzu auch die Präferenzliste der EU-Mitgliedstaaten unter www.bzst.de. Suche nach „Präferenzliste EU-Staaten“.
27 Siehe Abschn. 18g.1 Abs. 3 UStAE.
Übersicht aktuellster NEWS
- Unterhaltsaufwendungen: Anrechnung von Ausbildungshilfen und negativen EinkünftenEinem Unterhaltsberechtigten gleichgestellt sind Personen, bei denen öffentliche Mittel wegen Unterhaltsleistungen gekürzt werden.
- Taxi kein „öffentliches“ VerkehrsmittelNach aktueller Auffassung des Gerichts (9) ist dies seit Einführung der verkehrsmittelunabhängigen Entfernungspauschale jedoch nicht mehr zulässig.
- Steuerliche Änderungen zum Arbeitszimmer ab 01.01.2023Ab 2023 kann in diesen Fällen ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten eine Jahrespauschale in Höhe von 1.260 Euro geltend gemacht werden;
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im Februar 2023Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Neue Werte in der Sozialversicherung für 2023Für 2023 gilt danach ein höchstmöglicher Zuschuss für die private Krankenversicherung des Arbeitnehmers von (50% von 807,98 Euro =) 403,99 Euro monatlich. (33)
- Unterhaltsleistungen an ehemalige LebensgefährtinBegünstigt sind neben geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehepartnern und solchen, deren Ehe für nichtig erklärt oder aufgehoben wurde, auch Lebenspartnerschaften im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, nicht aber sonstige Lebenspartner.
- Gewerbliche Tätigkeit einer im Übrigen freiberuflichen oder vermögensverwaltenden PersonengesellschaftBei einer freiberuflich tätigen oder ausschließlich vermögensverwaltenden Personengesellschaft besteht allerdings die Gefahr, dass die gesamten Einkünfte als solche aus Gewerbebetrieb umqualifiziert werden …
- Inflationsausgleichsgesetz: Änderungen für die Jahre 2022, 2023 und 2024Es werden Kindergeld, Kinderfreibetrag und Grundfreibetrag angehoben sowie der Einkommensteuertarif zum Ausgleich der „kalten Progression“ angepasst
- Sanierungsaufwendungen nach Entnahme einer WohnungLesen Sie z. B. wann Sanierungsaufwendungen als anschaffungsnahe Herstellungskosten zu behandeln sind, obwohl sie eigentlich Erhaltungsaufwendungen wären.
- Sachbezugswerte 2023 für Lohnsteuer und SozialversicherungSachbezüge (z. B. freie Unterkunft oder Kantinenmahlzeiten) sind als geldwerte Vorteile lohnsteuerpflichtig und regelmäßig auch der Sozialversicherung zu unterwerfen.