Grundsätzlich können Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt gehörenden Kindes im Sinne des § 32 Abs. 1 EStG, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, eingeschränkt auf zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens jedoch 4.000 Euro je Kind, als Sonderausgaben steuermindernd berücksichtigt werden. Der Abzug von Kinderbetreuungskosten setzt gem. § 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 EStG voraus, dass Eltern eine Rechnung über die Betreuungsleistungen erhalten haben und die Zahlung unbar auf das Konto der Betreuungsperson erfolgt.
Berücksichtigungsfähig sind Ausgaben für Dienstleistungen zur Betreuung des Kindes sowie Erstattungen an die Betreuungsperson (z. B. für Fahrtkosten), wenn die Leistungen im Einzelnen in der Rechnung oder im Vertrag aufgeführt werden.
Lesen Sie im Download unter Punkt 4, was zu beachten ist!
Weitere brandaktuelle Themen finden Sie im Download.
Übersicht aktuellster NEWS
- Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei Vereinbarung eines VorbehaltsnießbrauchsHöchstmögliche Steuerermäßigung von 40.000 Euro möglich. Für ein Objekt können somit insgesamt Aufwendungen von bis zu 200.000 Euro berücksichtigt werden (vgl. § 35c EStG).
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im Oktober 2023Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Entwurf eines WachstumschancengesetzesInvestitionsprämie Forschungszulage Buchführungspflicht Geschenke geringwertige Wirtschaftsgüter Betriebsveranstaltungen …
- Einkommensteuerbefreiung für PhotovoltaikanlagenBei einem Ehepaar kann jeder Ehepartner die Steuerbefreiung für eine jeweils eigenständige 30 kW-Photovoltaikanlage auf dem gemeinsamen Einfamilienhaus erhalten (also zusammen für 60 kW).
- Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus EU-MitgliedstaatenDas Vergütungsverfahren ist grundsätzlich für Unternehmer vorgesehen, die in dem Staat, in dem die Erstattung beantragt wird, keine steuerpflichtigen Umsätze erzielen, …
- Gewinne aus (Online-)Pokerspielen als gewerbliche EinkünftePoker wäre als Mischung aus Glücks- und Geschicklichkeitsspiel einzustufen und daher gewerbliche Einkünfte vorliegen können, wenn es sich um eine nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht handelt.
- Kinderbetreuungskosten nur bei Haushaltszugehörigkeit des KindesWerden die Eltern nicht zusammenveranlagt, erhält jeder Elternteil grundsätzlich die Hälfte der Freibeträge, unabhängig davon, bei welchem Elternteil das Kind lebt.
- Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen durch MieterFür die Begünstigung reicht nach Auffassung des Gerichts aus, dass die haushaltsnahen Dienstleistungen dem Mieter „zugute“ kommen.
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im September 2023Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Pensionszahlungen neben laufendem GeschäftsführergehaltEine Fortführung der Tätigkeit bei gleichzeitigem Bezug von Pensionszahlungen aus betrieblichen Mitteln (Direktzusage) kann bei Kapitalgesellschaften eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) auslösen, …