Insbesondere in grenzüberschreitenden Konstellationen versuchen Konzerne, Gewinne in einen Staat mit niedrigen Steuersätzen zu transferieren.
Eine Methode der Gewinnverlagerung kann darin bestehen, dass ein Konzernunternehmen einem anderen Konzernunternehmen ein Darlehen gewährt und dabei steuerlich unzulässig überhöhte – d. h. keine fremdüblichen – Zinsen berechnet.
Der Bundesfinanzhof 11 hat entschieden, dass die Fremdüblichkeit des vereinbarten Zinssatzes für ein Konzerndarlehen vorrangig so zu ermitteln ist, dass der vereinbarte Zins mit dem Zins verglichen wird, der z. B. bei vergleichbaren Bankdarlehen vereinbart worden wäre (Preisvergleichsmethode).
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Download …
11 BFH-Urteil vom 18.05.2021 I R 4/17.
Übersicht aktuellster NEWS
- Verbilligte Überlassung einer WohnungMietvertrag sollte bei Vermietung an Angehörige dem zwischen Fremden entsprechen und vollzogen werden!
- Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer- Vorauszahlungen 2025Fristverlängerung ist davon abhängig, dass eine Sondervorauszahlung in Höhe eines Elftels der Summe der Vorauszahlungen entrichtet wird.
- Lohnsteuerbescheinigungen 2024Bis Ende Februar 2025 hat der Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung an die Finanzverwaltung zu übermitteln
- Nachweis von Krankheitskosten als außergewöhnliche BelastungSoweit eine sog. zumutbare Belastung überschritten wird.
- Abschluss einer energetischen Maßnahme bei RatenzahlungEnergetische Maßnahme ist mit vollständiger Zahlung (letzte Rate) des Rechnungsbetrags auf das Konto des Leistungserbringers abgeschlossen.
- Frist für Jahresmeldungen in der Sozialversicherung: 15. FebruarDie Jahresmeldungen für das Jahr 2024 müssen spätestens bis zum 15.02.2025 übermittelt werden.
- Teilentgeltliche Übertragung einer Immobilie als steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft im Sinne von § 23 EStG?Für die Ermittlung des entgeltlichen Teils werden der Verkehrswert und das übernommene Darlehen bzw. der Kaufpreis ins Verhältnis gesetzt.
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im Februar 2025Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Option zur Besteuerung nach dem Teileinkünfteverfahren bei Beteiligung an einer GmbHVoraussetzung: Beteiligung an Kapitalgesellschaft min. 25% oder min. 1% und berufliche Tätigkeit für diese mit maßgeblichem unternehmerischen Einfluss auf deren wirtschaftliche Tätigkeit
- Sachbezugswerte 2025 für Lohnsteuer und SozialversicherungSachbezüge wie Unterkunft oder Kantinenmahlzeit sind als geldwerte Vorteile lohnsteuerpflichtig und regelmäßig der Sozialversicherung zu unterwerfen.