Vereinfachtes Meldeverfahren bei geringfügiger Beschäftigung in Privathaushalte.
Für alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, die über den Jahreswechsel hinaus beschäftigt werden, müssen Arbeitgeber regelmäßig eine Jahresmeldung an die zuständige Einzugsstelle elektronisch übermitteln. Darin sind u. a. der Zeitraum der Beschäftigung und das sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt für das abgelaufene Jahr anzugeben.
Auch für geringfügig Beschäftigte (Arbeitsentgelt bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze22) müssen Jahresmeldungen an die Minijob-Zentrale (Knappschaft-Bahn-See) erstattet werden. Bei geringfügiger Beschäftigung in Privathaushalten gilt ein vereinfachtes Meldeverfahren (Haushaltsscheck).23
Die Jahresmeldungen für das Jahr 2023 müssen spätestens bis zum 15.02.2024 übermittelt werden.24
Für gewerblich geringfügig Beschäftigte müssen Arbeitgeber zusätzlich die Steuernummer des Arbeitgebers, die Steuer-Identifikationsnummer des Beschäftigten und die Art der Besteuerung (z. B. pauschal oder individuell) melden.25
22 Siehe § 8 Abs. 1a umd 1b Sozialgesetzbuch IV; die Geringfügigkeitsgrenze ist an die Entwicklung des Mindestlohns gekoppelt und betrug im Jahr 2023 520 €, seit dem 01.01.2024 538 €.
23 Vgl. § 28a Abs. 7 und 8 Sozialgesetzbuch IV.
24 Siehe § 10 Abs. 1 Satz 1 DEÜV.
25 Siehe § 28a Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Buchst. f Sozialgesetzbuch IV.
Übersicht aktuellster NEWS
- Ertragsteuerrechtliche Behandlung von InfluencernGestellte Produkte oder Dienstleistungen gelten ebenfalls als Betriebseinnahme – nicht als Geschenk!
- Mindestpflegedauer beim Pflege-PauschbetragMindestens 10% der insgesamt erforderlichen Pflegeleistungen müssen erbracht werden.
- Veranstaltung zur Verabschiedung eines ArbeitnehmersDie in den Lohnsteuer-Richtlinien vorgesehene Unterscheidung ist für das Gericht nicht nachvollziehbar.
- Kindergeld: Aufnahme einer erwachsenen schwerbehinderten Person in einen HaushaltDer Pflegefamilie steht allerdings nur Kindergeld zu, wenn ein „Pflegekindschaftsverhältnis“ i. S. von § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG besteht
- Verlustausgleichsverbot bei Termingeschäften verfassungswidrig?Werden allerdings entsprechende Verluste erzielt, sind diese nur sehr eingeschränkt mit anderen Einkünften ausgleichsfähig.
- Aufzeichnungspflichten beim häuslichen ArbeitszimmerBeim häuslichen Arbeitszimmer gelten besondere Abzugsbeschränkungen
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im Oktober 2024Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus EU-MitgliedstaatenVorraussetzung, das in dem Staat, in dem die Erstattung beantragt wird, keine steuerpflichtigen Umsätze erzielt wurden.
- Umsatzsteuer: Innenleistungen bei Organschaft nicht steuerbarEntgeltliche Leistungen zwischen den Beteiligten einer Organschaft unterliegen nicht dem Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer nach EU-Recht.
- Zufluss einer Tantieme bei einem beherrschenden Gesellschafter-GeschäftsführerEine Tantieme gilt in diesen Fällen mit der Feststellung des Jahresabschlusses in Form von Arbeitslohn als zugeflossen, sofern nicht eine andere Fälligkeit vereinbart ist .