Für alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, die über den Jahreswechsel hinaus beschäftigt werden, müssen Arbeitgeber regelmäßig eine Jahresmeldung an die zuständige Einzugsstelle elektronisch übermitteln. Darin sind u. a. der Zeitraum der Beschäftigung und das sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt für das abgelaufene Jahr anzugeben.
Auch für geringfügig Beschäftigte (Arbeitsentgelt bis höchstens 450 Euro) müssen Jahresmeldungen an die Minijob-Zentrale (Knappschaft-Bahn-See) erstattet werden. Bei geringfügiger Beschäftigung in Privathaushalten gilt ein vereinfachtes Meldeverfahren (Haushaltsscheck).16
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16 Vgl. § 28a Abs. 7 und 8 Sozialgesetzbuch IV.
Übersicht aktuellster NEWS
- Private Kapitalerträge in der Einkommensteuer- ErklärungKapitalerträge müssen regelmäßig nicht in der Einkommensteuer-Erklärung angegeben werden. Die Angabe von privaten Kapitalerträgen in der Steuererklärung kann aber zwingend erforderlich oder empfehlenswert sein …
- Kindergeld: Krankheitsbedingte Unterbrechung bzw. Abbruch einer AusbildungIn Fällen, in denen das Kind seine Ausbildung aufgrund einer vorübergehenden Erkrankung unterbrechen muss oder eine Ausbildung deshalb nicht beginnen kann, ist eine Berücksichtigung nur unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin möglich. (17)
- Weitere Anhebung des Mindestlohns und Erhöhung der Grenze für geringfügige BeschäftigungFür das Jahr 2022 wurden bereits zwei Anhebungen des Mindestlohns beschlossen. Durch eine weitere gesetzliche Regelung (14) ist vorgesehen, den Mindestlohn erneut zu erhöhen.
- Fahrtkostenersatz als KinderbetreuungskostenGrundsätzlich können Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt gehörenden Kindes als Sonderausgaben steuermindernd berücksichtigt werden.
- Häusliches Arbeitszimmer muss für die Tätigkeit nicht erforderlich seinAufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten nur, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht und das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bildet.
- Steuerentlastungsgesetz 2022Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 vorgelegt, um die Bevölkerung angesichts der zum Teil erheblichen Preissteigerungen insbesondere im Energiebereich zu entlasten. (7)
- Zinssatz für Steuernachforderungen und Steuererstattungen wird auf 0,15 % pro Monat gesenktZinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen mit 0,5 % monatlich (sog. Vollverzinsung) verfassungswidrig. Rückwirkend ab dem 01.01.2019 auf 0,15 % pro Monat (= 1,8 % pro Jahr) gesenkt.
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im Mai 2022Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Vernichtung von BuchhaltungsunterlagenFür Buchhaltungsunterlagen gelten bestimmte Aufbewahrungsfristen (vgl. § 147 AO). Im Jahresabschluss kann ggf. für die zukünftigen Kosten der Aufbewahrung dieser Unterlagen eine Rück stellung gebildet werden.17
- Erbschaftsteuer: Billigkeitsmaßnahmen zur Lohnsummenregelung wegen der Corona-KriseBetriebsvermögen ist unter bestimmten Voraussetzungen beim Erben bis zu 85 % steuerfrei (sog. Regelverschonung, § 13a ErbStG). Voraussetzung dafür ist, dass der Betrieb im Wesentlichen weitergeführt wird.