Begünstigt ist nur die Arbeitsleistung, nicht der Materialaufwand.
Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist nicht nur, dass eine Rechnung vorliegt; die Zahlung muss auch auf ein Konto des Erbringers der Leistung erfolgt sein (§ 35a Abs. 5 Satz 3 EStG).
Falls eine GmbH haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen erbringt, können entsprechende Leistungen der GmbH auch im Haushalt eines Gesellschafters durchgeführt werden und dann zu einer Steuerermäßigung führen.
Aber auch in diesem Fall müssen die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Insbesondere muss eine Rechnung durch Zahlung auf das Konto der GmbH beglichen werden.
Eine bloße Belastung eines Gesellschafter- Verrechnungskontos bei der GmbH reicht dafür nicht aus.26
26 Siehe BFH-Beschluss vom 09.06.2022 VI R 23/20 (BtSBl 2022 II S. 666).
Übersicht aktuellster NEWS
- Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und HandwerkerleistungenSteuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen gelten auch für Arbeiten außerhalb des Grundstücks und bei Umzug. Begünstigt werden nur unbar bezahlte, korrekt abgerechnete Leistungen ohne Neubauarbeiten.
- Schenkungsteuer: „Übliche Gelegenheitsgeschenke“ steuerfreiÜbliche Gelegenheitsgeschenke sind nur nach allgemeiner Verkehrsanschauung steuerfrei. Ein Ostergeschenk von 20.000 Euro überschreitet diesen Rahmen und ist schenkungsteuerpflichtig.
- Veranstaltung zur Verabschiedung eines ArbeitnehmersBei einer Verabschiedungsfeier gelten Arbeitgeberaufwendungen nicht als Arbeitslohn, wenn es sich um eine betriebliche Veranstaltung handelt. Der BFH erkennt selbst anteilige Kosten für den Arbeitnehmer nicht als steuerpflichtig an.
- Privates Veräußerungsgeschäft im Zusammenhang mit einem Wohnmobil nicht steuerpflichtigDer Verkauf eines privat genutzten Wohnmobils ist kein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft. Der BFH stuft Wohnmobile als Gegenstände des täglichen Gebrauchs ein – unabhängig vom Wert.
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als Betriebseinnahmen zu versteuernErstattungszinsen zur Gewerbesteuer gelten als steuerpflichtige Betriebseinnahmen. Die unterschiedliche Behandlung von Nachzahlungs‑ und Erstattungszinsen verstößt laut BFH nicht gegen den Gleichheitssatz.
- Anteiliges privates Veräußerungsgeschäft bei Arbeitszimmer im eigenen Haus?Ein häusliches Arbeitszimmer führt beim Immobilienverkauf nicht automatisch zu einem privaten Veräußerungsgeschäft. Maßgeblich ist nur die 10‑Jahresfrist der gesamten Wohnung.
- Aktivierung des Anteils an einer Erhaltungsrücklage bei Wohnungs- oder TeileigentumDie Erhaltungsrücklage ist trotz Gesetzesänderung weiterhin zu aktivieren. Ein Betriebsausgabenabzug entsteht erst bei tatsächlicher Entnahme für Instandhaltungen.
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im Mai 2026Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Abzug von Gewerkschaftsbeiträgen ab 2026Ab 2026 können Gewerkschaftsbeiträge zusätzlich zum Arbeitnehmer‑Pauschbetrag abgezogen werden. Steuerlich wirkt dies vor allem, wenn bereits hohe Werbungskosten vorliegen.
- Verbilligte Überlassung einer WohnungBei Vermietung an Angehörige müssen Mietverträge fremdüblich sein. Unterschreitet die Miete 66 % der ortsüblichen Miete, drohen Kürzungen der Werbungskosten.




