Weitgehend unbemerkt enthält das geplante Jahressteuergesetz 202217 auch Änderungen des Bewertungsgesetzes zur Ermittlung von Grundstückswerten für die Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Mit den geplanten Änderungen des Bewertungsgesetzes sollen insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke an die ebenfalls geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung angepasst werden. Dies soll dazu führen, dass der für die Berechnung der Erbschaft-/Schenkungsteuer ermittelte Wert möglichst dem Verkehrswert der Immobilie entspricht. Im Zusammenhang mit dem zurzeit hohen Immobilienpreisniveau kann die Gesetzesänderung zu einer höheren Erbschaft-/ Schenkungsteuerbelastung führen. Die geplanten Änderungen sollen bereits für Erwerbszeitpunkte ab dem 01.01.2023 angewendet werden.
Sind Schenkungen geplant, ist ggf. zu prüfen, ob diese noch bis zum Jahresende 2022 vollzogen werden können.
17 Vgl. Art. 12 Jahressteuergesetz 2022 (Bundesrats- Drucksache 457/22).
Übersicht aktuellster NEWS
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- Allgemeine Steuerzahlungstermine im August 2024Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Aufwendungen für Präimplantationsdiagnostik und künstliche BefruchtungAufwendungen für künstliche Befruchtung können im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen (§ 33 EStG) steuerlich abzugsfähig sein.
- Doppelte Haushaltsführung in Wegverlegungsfällen – Mitbewohnen des ElternhausesEine doppelte Haushaltsführung aus beruflichem Anlass liegt auch vor, wenn aus privaten Gründen der Haupthausstand vom Beschäftigungsort wegverlegt wird.
- Ermittlung der ortsüblichen Miete bei VermietungseinkünftenWenn die vereinbarte Miete weniger als 50 % der Marktmiete beträgt, geht das Finanzamt teilentgeltlicher Vermietung aus und kürzt (anteilig) die Werbungskosten.
- Vermächtnis im Zusammenhang mit „Berliner Testament“Beanspruchen Kinder den Pflichtteil obwohl ein Elternteil noch lebt, können diese nach dem Tod beider Elternteile von der Erbfolge insgesamt ausgeschlossen werden.
- Betriebsveranstaltungen: Pauschalversteuerung und TeilnehmerkreisDarüber hinaus ist Voraussetzung für die Steuerbefreiung, dass die Teilnahme allen Angehörigen des Betriebs bzw. eines Betriebsteils offensteht.
- Elektronische Rechnungen werden verpflichtendAb 2025 wird jedoch die Ausstellung von elektronischen Rechnungen bei Umsätzen zwischen zwei inländischen Unternehmern (sog. B2B-Umsätze) verpflichtend.
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im Juli 2024Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.