Verpflichtung zur Inventur
Die Verpflichtung zur Inventur4 ergibt sich aus den §§ 240 bis 241a Handelsgesetzbuch sowie aus den §§ 140 und 141 Abgabenordnung. Nach diesen Vorschriften sind Jahresabschlüsse aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen zu erstellen. Eine Inventur ist danach nur erforderlich, wenn bilanziert wird. Die …
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4) In der Regel findet die Inventur „am“ 31. Dezember statt. Für Unternehmen, die ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr haben, gelten die Ausführungen sinngemäß für den jeweiligen Bilanzstichtag.
Übersicht aktuellster NEWS
- Weiterbeschäftigung eines Gesellschafter- Geschäftsführers nach Beginn der PensionszahlungenReduziertes Gehalt für aktive Tätigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführer nach Eintritt des Versorgungsfalls und neben der Versorgungsleistung unschädlich.
- Vorsteuerabzug bei Stromlieferungen an MieterDer Bundesfinanzhof hat die Auffassung des Finanzgerichts bestätigt und den Vorsteuerabzug aus der Lieferung der Photovoltaikanlage zugelassen.
- Instandhaltungs- bzw. Erhaltungsrücklage – Zeitpunkt des WerbungskostenabzugsAls Werbungskosten abzugsfähig erst mit der tatsächlichen Verwendung für Erhaltungsmaßnahmen der Gemeinschaft.
- Handwerkerleistungen bei VorauszahlungenOhne Rechnung des Leistungserbringers kann für eine im Jahr vor Ausführung der Handwerkerleistungen erfolgte Vorauszahlung keine Steuerermäßigung in Anspruch genommen werden.
- Empfang von E-Rechnungen ab 01.01.2025Die E-Rechnung muss ein vorgegebenes strukturiertes elektronisches Format aufweisen. 2 Möglichkeiten …
- Inventur-Hinweise 2024Erstellung des Inventars, Methoden der Inventur, Umfang der Inventur, …
- Inventur am Ende des WirtschaftsjahrsVerpflichtung zur Inventur. Jahresabschlüsse aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen erstellen.
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im Dezember 2024Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Lohnsteuer-Ermäßigung Freibetrag beim LohnsteuerabzugErhöhte Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen können bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden.
- Dienstleistungs- und Handwerkerrechnungen bis Jahresende 2024 bezahlenBeantragung der Steuerermäßigung auf höchstens 4.000 Euro jährliche Kosten für Ausgaben in Privathaushalten möglich.