Die Verpflichtung zur Inventur5 ergibt sich aus den §§ 240 bis 241a Handelsgesetzbuch sowie aus den §§ 140 und 141 AO. Nach diesen Vorschriften sind Jahresabschlüsse aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen zu erstellen. Eine Inventur ist danach nur erforderlich, wenn bilanziert wird. Die ordnungsgemäße Inventur ist eine Voraussetzung für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Bei nicht ordnungsmäßiger Buchführung kann das Finanzamt den Gewinn teilweise oder vollständig schätzen.
Das Inventar muss die Überprüfung der Mengen und der angesetzten Werte ermöglichen. Es ist daher notwendig, dass über jeden Posten im Inventar folgende Angaben enthalten sind:
- die Menge (Maß, Zahl, Gewicht)
- die verständliche Bezeichnung der Vermögensgegenstände (Art, Größe, Artikel-Nummer)
- der Wert der Maßeinheit
Zur Unterstützung der Inventurarbeiten sind Hinweise ab Seite 5 im Download als Anlage zusammengefasst.
5 In der Regel findet die Inventur „am“ 31. Dezember statt. Für Unternehmen, die ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr haben, gelten die Ausführungen sinngemäß für den jeweiligen Bilanzstichtag.
Übersicht aktuellster NEWS
- Prozesskosten bei nachehelichem Unterhalt keine WerbungskostenErst mit dem jedes Jahr vom Verpflichteten neu zu stellenden Antrag auf Sonderausgabenabzug werden die Unterhaltszahlungen beim Empfänger steuerpflichtig.
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im Mai 2024Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Privates Veräußerungsgeschäft nach Teilung eines (Wohn-)GrundstücksSteuerpflicht: Zu beachten ist die Einhaltung der 10-Jahres-Frist zwischen Kauf und Verkauf. Es gibt Ausnahmen …
- Arbeitnehmer-Sparzulage: Erhöhung der Einkommensgrenzen ab 2024Förderungsfähig sind Anlagen in Produktivkapital (z. B. Aktien, Wertpapiere, Investmentfonds- Sparpläne) oder z. B. in Bausparverträgen.
- Darlehen und Zuschüsse zu FortbildungsaufwendungenArbeitnehmer können Aufwendungen für die berufliche Fortbildung als Werbungskosten steuermindernd geltend machen. Aber …
- Kindergeld: Einheitliche Erstausbildung bei Unterbrechung durch FreiwilligendienstIm Rahmen einer weiteren Ausbildung nach Erstausbildung gilt das für ein „steuerliches Kind“, wenn keine Erwerbstätigkeit mit mehr als 20 Stunden in der Woche ausgeübt wird.
- Anpassungen im Steuerrecht aufgrund des MoPeGVerschiedene steuerliche Regelungen, die für die Gesamthand gelten, würden ins Leere laufen. Daher soll steuerlich die Weitergeltung des Gesamthandsprinzips gewährleistet werden.
- Bonuszahlungen von Krankenkassen – Vereinfachungsregelung verlängert(Bonus-)Zahlungen bzw. Beitragsrückerstattung an Mitglieder sind beim Sonderausgabenabzug zu prüfen.
- Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei den VermietungseinkünftenDürfen Vorfälligkeitsentschädigung aufgrund einer vorzeitigen Ablösung des Darlehens ebenso wie die Schuldzinsen als Werbungskosten geltend gemacht werden?
- Privates Veräußerungsgeschäft: Keine Steuerbefreiung bei Nutzung durch ElternteilAnschaffung und Veräußerung innerhalb von 10 Jahren einkommensteuerfrei, wenn ausschließlich für eigene Wohnzwecke genutzt.