Zugrunde gelegt wird die Zeit, die mit dem PKW benötigt wird.
Notwendige Mehraufwendungen, die wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen, können als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abgezogen werden (vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Dazu gehören u. a. die Miete für die Wohnung am Beschäftigungsort und in den ersten 3 Monaten auch Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand. Erforderlich ist, dass außerhalb des Orts der ersten Tätigkeitsstätte ein eigener Hausstand und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte eine Wohnung unterhalten wird.
Eine Mindestentfernung des eigenen Hausstands von der ersten Tätigkeitsstätte sieht das Gesetz zwar nicht vor; eine berufliche Veranlassung für den Zweitwohnsitz wird aber regelmäßig verneint, wenn die Arbeitsstätte innerhalb einer Stunde vom Hauptwohnsitz erreicht werden kann.25 Wie das Finanzgericht Münster26 jetzt entschieden hat, kommt es dabei nicht darauf an, dass die Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwar zwei Stunden täglich beträgt, die erste Tätigkeitsstätte aber nur 30 km vom ersten Wohnsitz entfernt liegt und mit dem PKW auch im Berufsverkehr in ca. 50 Minuten zu erreichen ist. Die Aufwendungen für eine näher am Beschäftigungsort gelegene Zweitwohnung wurden daher als privat veranlasst angesehen und nicht zum Abzug zugelassen.
25 BFH-Urteil vom 16.11.2017 VI R 31/16 (BStBl 2018 II S. 404).
26 FG Münster vom 06.02.2024 1 K 1448/22 E (EFG 2024 S. 947).
Übersicht aktuellster NEWS
- Nutzungsrecht als Bemessungsgrundlage für die GrunderwerbsteuerDer Wert eines übernommenen Wohn- oder Nießbrauchsrechts zählt zur Gegenleistung und erhöht damit die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. Dies gilt, wenn der Käufer die Verpflichtung übernimmt.
- Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche BelastungUnterhaltszahlungen sind bis zum Grundfreibetrag abziehbar, müssen aber per Überweisung nachweisbar sein. Einkommen der unterstützten Person wird angerechnet, digitale Geldbörsen nicht akzeptiert.
- Kein Kindergeld für volljähriges Enkelkind in gesonderter Wohnung im selben MehrfamilienhausKindergeld für ein volljähriges Enkelkind entfällt, wenn es nicht mehr im Haushalt der Großmutter lebt. Der Umzug in eine eigene Wohnung beendet die Haushaltszugehörigkeit.
- Private PKW-Nutzung: Vom Arbeitnehmer getragene StellplatzkostenVom Arbeitnehmer übernommene Stellplatz- oder Parkkosten mindern den geldwerten Vorteil eines privat genutzten Firmenwagens nicht. Sie gelten als eigene Aufwendungen ohne steuerliche Entlastung.
- Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten nur bei HaushaltszugehörigkeitKinderbetreuungskosten sind nur als Sonderausgaben abziehbar, wenn das Kind im Haushalt des zahlenden Elternteils lebt. Der BFH bestätigt die Haushaltszugehörigkeit als zwingende Voraussetzung.
- Arbeitszimmer eines Ehegatten im gemeinsamen EinfamilienhausKosten für häusliche Arbeitszimmer sind nur voll abziehbar, wenn dort der berufliche Mittelpunkt liegt. Im BFH‑Fall wurde ein gemeinsames Arbeitszimmer eines Ehepaars anerkannt.
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im März 2026Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Vernichtung von Geschäfts- und BuchhaltungsunterlagenNach Ablauf der Aufbewahrungsfristen dürfen viele Geschäftsunterlagen vernichtet werden, sofern keine steuerlichen Gründe entgegenstehen. Elektronische und gescannte Dokumente müssen unverändert, lesbar und auswertbar bleiben.
- Doppelte Haushaltsführung: Aufwendungen für einen Kfz-StellplatzAufwendungen für einen Kfz‑Stellplatz zählen als Werbungskosten bei doppelter Haushaltsführung und werden nicht auf den Unterkunfts‑Höchstbetrag angerechnet. Der BFH erkennt sie unabhängig von Mietgrund und separatem Vertrag an.
- Erlass von Grundsteuer wegen ErtragsminderungEin Grundsteuererlass ist bei Ertragsminderungen über 50 % möglich, sofern der Vermieter dies nicht zu vertreten hat. Nachweis intensiver Vermietungsbemühungen – inklusive Onlineportalen – ist zwingend erforderlich.




