Im Rahmen des „Betreuten Wohnens“ kann die Steuerermäßigung in Anspruch genommen werden
Bei Aufwendungen für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerermäßigung in Anspruch genommen werden. Unter haushaltsnahen Dienstleistungen werden dabei Leistungen verstanden, die eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung aufweisen oder damit im Zusammenhang stehen (vgl. § 35a EStG). Auch die Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem können als haushaltsnahe Dienstleistungen zu qualifizieren sein. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist insoweit zu unterscheiden:
Für ein von einer Pflegeeinrichtung bereitgestelltes und mit einer Betreuungspauschale abgegoltenes Notrufsystem, das innerhalb einer Wohnung im Rahmen des „Betreuten Wohnens“ Notfallhilfe durch das über einen Notruf verständigte Pflegepersonal der Einrichtung rund um die Uhr sicherstellt, kann die Steuerermäßigung in Anspruch genommen werden; hier wird regelmäßig die Notfall-Soforthilfe im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht.10
Im Gegensatz dazu kommt bei einem Hausnotrufsystem, mit dem im Notfall lediglich ein Kontakt zu einer 24-Stunden-Servicezentrale (Rufbereitschaft) hergestellt wird und von dort die Kontaktierung z. B. eines Angehörigen oder des Rettungsdienstes erfolgt, die Steuerermäßigung nicht in Betracht.
In diesen Fällen entstehen die Aufwendungen neben der Bereitstellung der erforderlichen Technik vor allem für das Bereithalten des Personals zur Entgegennahme eines eventuellen Notrufs (Rufbereitschaft) und ggf. die Verständigung Dritter für eine Hilfeleistung vor Ort; diese Tätigkeiten werden aber außerhalb der Wohnung des Steuerpflichtigen und damit nicht in dessen Haushalt erbracht.11
10 BFH-Urteil vom 03.09.2015 VI R 18/14 (BStBl 2016 II S. 272); BMF-Schreiben vom 09.11.2016 – IV C 8 – S 2296-b/07/10003 (BStBl 2016 I S. 1213), Rz. 11.
11 BFH-Urteil vom 15.02.2023 VI R 7/21.
Übersicht aktuellster NEWS
- Vorsteuerabzug aus Heizungsanlage bei Wohnungsvermietung?Die Finanzverwaltung behandelt Lieferung von Wärme, Versorgung mit Wasser und Lieferung von Strom durch den Vermieter als umsatzsteuerliche Nebenleistungen zur Vermietung.
- Prozesskosten bei nachehelichem Unterhalt keine WerbungskostenErst mit dem jedes Jahr vom Verpflichteten neu zu stellenden Antrag auf Sonderausgabenabzug werden die Unterhaltszahlungen beim Empfänger steuerpflichtig.
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im Mai 2024Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Privates Veräußerungsgeschäft nach Teilung eines (Wohn-)GrundstücksSteuerpflicht: Zu beachten ist die Einhaltung der 10-Jahres-Frist zwischen Kauf und Verkauf. Es gibt Ausnahmen …
- Arbeitnehmer-Sparzulage: Erhöhung der Einkommensgrenzen ab 2024Förderungsfähig sind Anlagen in Produktivkapital (z. B. Aktien, Wertpapiere, Investmentfonds- Sparpläne) oder z. B. in Bausparverträgen.
- Darlehen und Zuschüsse zu FortbildungsaufwendungenArbeitnehmer können Aufwendungen für die berufliche Fortbildung als Werbungskosten steuermindernd geltend machen. Aber …
- Kindergeld: Einheitliche Erstausbildung bei Unterbrechung durch FreiwilligendienstIm Rahmen einer weiteren Ausbildung nach Erstausbildung gilt das für ein „steuerliches Kind“, wenn keine Erwerbstätigkeit mit mehr als 20 Stunden in der Woche ausgeübt wird.
- Anpassungen im Steuerrecht aufgrund des MoPeGVerschiedene steuerliche Regelungen, die für die Gesamthand gelten, würden ins Leere laufen. Daher soll steuerlich die Weitergeltung des Gesamthandsprinzips gewährleistet werden.
- Bonuszahlungen von Krankenkassen – Vereinfachungsregelung verlängert(Bonus-)Zahlungen bzw. Beitragsrückerstattung an Mitglieder sind beim Sonderausgabenabzug zu prüfen.
- Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei den VermietungseinkünftenDürfen Vorfälligkeitsentschädigung aufgrund einer vorzeitigen Ablösung des Darlehens ebenso wie die Schuldzinsen als Werbungskosten geltend gemacht werden?