Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen. 24 Der Werbungskostenabzug setzt demgemäß eine Belastung mit Aufwendungen voraus. Davon ist auszugehen, wenn in Geld oder Geldeswert bestehende Güter aus dem Vermögen abfließen.
Die Erstattung oder der Ersatz von als Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen mindert dagegen nicht die Werbungskosten selbst, sondern ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs25 als Einnahme bei der Einkunftsart zu erfassen, bei der die Werbungskosten (früher) abgezogen worden sind.
Handelt es sich dagegen um steuerfreie Ersatzleistungen, müssen die Werbungskosten gemäß § 3c EStG entsprechend gekürzt werden.
Für Leistungen aus einem Stipendium im Rahmen eines als Zweitausbildung absolvierten Masterstudiums hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass diese zu steuerpflichtigen Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit führen, wenn das Stipendium dem Ersatz von (vorweggenommenen) Werbungskosten bei den entsprechenden Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit dient.
Handelt es sich um ein nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfreies Stipendium, dürfen Werbungskosten, soweit sie in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den steuerfreien Stipendieneinnahmen stehen, von vornherein gemäß § 3c Abs. 1 EStG nicht abgezogen werden. Dieser wirtschaftliche Zusammenhang ist jedenfalls dann gegeben, wenn die Einnahmen dazu dienen, beruflich veranlasste Aufwendungen auszugleichen oder zu erstatten.
Weitere Informationen zu anderen Themen finden Sie im Download.
24 § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG.
25 BFH-Urteil vom 29.09.2022 VI R 34/20.
Übersicht aktuellster NEWS
- Keine Besteuerung einer Abfindung an weichenden WohnungsmieterVorzeitige Aufgabe der Rechte (Besitzrecht, Mieterschutz) aus dem Mietvertrag als nicht steuerbare Entschädigung im Bereich der Vermögensumschichtung.
- Freibetrag für Bonuszahlungen von KrankenkassenZu prüfen ist, ob eine Beitragsrückerstattung vorliegt oder ob Kosten für Gesundheitsmaßnahmen erstattet werden.
- Zeitpunkt des Werbungskostenabzugs bei Zahlung in die ErhaltungsrücklageAls Werbungskosten abzugsfähig, erst mit der tatsächlichen Verwendung der Mittel.
- Allgemeine Steuerzahlungstermine im April 2025Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
- Vernichtung von Geschäfts- und BuchhaltungsunterlagenÜberblick der Unterlagen, die nach dem 31.12.2024 vernichtet werden können.
- Erbschaftsteuer: Freibetrag bei Verzicht des Vaters auf gesetzliches ErbrechtZivilrechtlich gilt der verzichtende Vater des Enkelkindes als vorverstorben. Aber …
- Aktuelle GrunderwerbsteuersätzeÜberblick über die aktuellen Steuersätze
- Erlass von Grundsteuer wegen ErtragsminderungEin Erlass kommt nur in Betracht, wenn der Vermieter die Minderung des Ertrags nicht zu vertreten hat.
- Verteilung einer Leasing-Sonderzahlung bei ReisekostenAufwendungen für einen privaten PKW, die mehrere Jahre betreffen, sind rechnerisch periodengerecht zu verteilen.
- Aufteilung eines Kaufpreises auf Gebäude und Grund und BodenKorrektur erforderlich, wenn Aufteilung wirtschaftlich nicht haltbar erscheint (Für das Gebäude um 10 % oder mehr übersteigend).